Vergabeverfahren für die Bachelor-Studiengänge

Seit dem Wintersemester 2006/07 werden die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studienplätze nach einem Verfahren vergeben, bei dem die Fakultäten zum Teil die Auswahlkriterien bestimmen können. Diese Kriterien sind in den Zulassungsordnungen beschrieben.
Im Folgenden ist in komprimierter Form mit "gerundeten" Zahlen angeführt, welche Kriterien neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berücksichtigt werden. Die Fachnoten sind hier in der Reihenfolge Ihrer Gewichtung notiert.
Der Link führt Sie jeweils zu der Seite, auf der Sie Zulassungsvoraussetzungen und/oder die Zulassungsordnung für den Studiengang finden.

Fakultät II – Abteilung Maschinenbau

Für die dualen Studiengänge Maschinenbau an der Fakultät II muss neben der Fachhochschulreife ein Ausbildungsvertrag mit einem der Kooperationsunternehmen vorliegen. Eine aktuelle Liste mit den Kooperationsunternehmen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge.

Weitere Informationen unter:

Fakultät III – Medien, Information und Design

Für alle Studiengänge der Abteilung Design und Medien zählen nur die Punkte der künstlerischen Eignungsprüfung, die Note der HZB spielt keine Rolle.
Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Innenarchitektur, Mediendesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie-Kostüm-Experimentelle Gestaltung sowie Visuelle Kommunikation: Statt der Zulassungsordung ist hier die Studienvoraussetzungen bzgl. der künstlerischen Eignungsprüfung von Relevanz.

Studiengang Integrated Media & Communication IMC dual
Neben dem Hochschulzugang wird für diesen dualen Studiengang ein Ausbildungsplatz zur/zum Gestaltungstechnische*n Assistenten*in (an der MM-BBS) sowie ein Arbeitsvertrag als Werkstudent*in im Multimedia-Bereich benötigt. 50% der Plätze werden nach Duchschnittsnote vergeben und die 50% der Plätze werden nach dem hochschuleigenem Auswahlverfahren (Durchschnittsnote+Auswahlgespräch) vergeben.
Studiengang Jounalistik
10% Wartezeit – vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Studiengang Public Relations
10% Wartezeit – vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt. 

Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik

Die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik:
Studiengang Betriebswirtschaftslehre: 10% Wartezeit – vom Rest werden 51% der Note der HZB und 49% der Fachnoten (Deutsch 25%, Mathematik 12% und Englisch 12%) berücksichtigt. Ein freiwilliger wirtschaftswissenschaftlicher Studierfähigkeitstest (ITB-Test) kann bei entsprechend guter Note jedoch die Aussichten auf einen Studienplatz deutlich verbessern. Liegt das Ergebnis dieses Studierfähigkeitstest vor, erfolgt die Berechnung wie folgt: 10% Wartezeit – vom Rest werden 51% der Note der HZB, 9% der Fachnote Englisch und 40% der Note des Studierfähigkeitstest berücksichtigt.

Studiengang International Business Studies
Für diesen Studiengang werden neben der Fachhochschulreife der Nachweis von guten Englischkenntnissen sowie ein Motivationsschreiben erwartet.

Studiengang Verwaltungsinformatik
10% Wartezeit – vom Rest werden 50% nach HZB und 50% nach Auswahlverfahren (HZB Faktor 0,6 und Fachnoten Deutsch und Mathematik je 0,2).

Studiengang Angewandte Informatik
10% Wartezeit – vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Mathematik, Informatik, Deutsch und Englisch) berücksichtigt. 

Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales

Studiengang Heilpädagogik
10% Wartezeit, von den verbleibenden 90% der Studienplätze werden 40% nach der Durchschnittsnote und 60% nach Durchschnittsnote kombiniert mit gewichteten Kriterien vergeben:  Im besonderen Auswahlverfahren wird eine gewichtete Gesamtnote gebildet, die sich zusammensetzt aus: Der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit dem Gewichtungsfaktor 51% und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in pädagogischen, sozialen, pflegerischen und diakonischen Arbeitsfeldern, insbesondere als ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn, HeilpädagogIn, SozialpädagogIn, ElementarpädagogIn/KindheitspädagogIn, OrthopädietechnikerIn, PhysiotherapeutIn, DiakonIn/ReligionspädagogIn, Gesundheits-  und KrankenpflegerIn, Gesundheits-  und KinderkrankenpflegerIn,  AltenpflegerIn, LogopädIn, ErgotherapeutIn oder LehrerIn, mit anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung in diesen Arbeitsfeldern. Gleichgestellt werden Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung im Sinne dieses zweiten Spiegelstrichs und einer zweijährigen ausschließlichen und selbständigen Führung des eigenen Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs-  oder pflegebedürftigen Person. Ist eines dieser Kriterien nachweisbar erfüllt, wird hierfür ein Punkt (sehr gut) vergeben, der mit dem Gewichtungsfaktor 49% bewertet wird. Die Nachweise über Berufserfahrungen müssen vom jeweiligen Anstellungsträger qualifiziert bescheinigt werden. Diese Bescheinigungen müssen präzise Angaben über den Zeitraum und die Tätigkeitsmerkmale beinhalten. Der Nachweis über die Führung eines Familienhaushaltes mit einer erziehungs-  oder pflegebedürftigen Person ist durch eine Geburtsurkunde und eine Haushaltsbescheinigung durch das zuständige Ordnungsamt zu erbringen. Die Pflegebedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.Vorstehend genannte Nachweise sind bis zum Bewerbungsstichtag in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Andernfalls ist eine begünstigende Bewertung nicht möglich. Sind entsprechende qualifizierte Nachweise über die Berufsausbildung und die zweijährige Berufserfahrung oder eine zweijährige Haushaltsführung mit einer erziehungs-  oder pflegebedürftigen Person nicht vorhanden, so werden diese fehlenden Kriterien mit 4 Punkten (ausreichend) bewertet.

Studiengang Heilpädagogik berufsintegrierend
Für diesen Studiengang wird der Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Heilpädagog*in oder eine vergleichbare Berufsausbildung bzw. Studienausbildung inkl. anschließender mind. zweijähriger Berufstätigkeit in einem heilpädagogischen Tätigkeitsfeld oder eine Berufsausbildung zur staatl. anerk. Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in inkl. anschließender mindestens zweijähriger Berufstätigkeit in einem heilpädagogischen Tätigkeitsfeld sowie zwei längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen von insgesamt 70 Stunden vorausgesetzt. Neu für 2021 gilt: Zugelassen werden auch Bewerber*innen, die eine Anmeldung für eine längerfristige Weiterbildung und eine Bestätigung des Weiterbildungsträgers nachweisen können, mittels derer sie innerhalb eines Studienjahres den Nachweis von insgesamt 70 Stunden erfüllen können. Weiterhin benötigen Sie eine Berufstätigkeit während des Studiums im Umfang von mindestens 50% in einem für das Studium relevanten Tätigkeitsfeld. 

10% Wartezeit, von den verbleibenden 90% der Studienplätze werden im besonderen Auswahlverfahren der Hochschule  50 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben (HZB-Quote) und 50 % nach einer Verfahrensnote. Die Verfahrensnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert der Note der HZB kombiniert mit einem Gewichtungsfaktor abhängig vom Vorliegen einer ein-schlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung und einem weiteren Gewichtungsfaktor abhängig von der Abschlussnote des Faches „Heilpädagogische Handlungsansätze“ des Abschlusszeugnisses. Die Verfahrensnote wird gebildet unter Berücksichtigung folgender Notenanteile: a)  der Durchschnittsnote der HZB mit dem Gewichtungsfaktor 52 % b)    einer Note von 1,0 für den Fall, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung in pädagogischen, sozialen, pflegerischen und diakonischen Arbeitsfeldern, insbesondere als Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Elementarpädagog*in, Kindheitspädagog*in, Diakon*in, Religionspädagog*in, Gesundheits-, Kranken-  und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Logopäd*in, Ergotherapeut*in oder Lehrer*in mit anschließender zweijähriger Berufserfahrung in diesen Arbeitsfeldern nachgewiesen ist mit dem Gewichtungsfaktor 24%. Die Nachweise über die Berufserfahrung müssen präzise Angaben über den Zeitraum und die Tätigkeitsmerkmale beinhalten und vom je-weiligen Anstellungsträger ausgestellt sein.c) die Abschlussnote des Faches „Heilpädagogische Handlungsansätze“ des Abschlusszeugnisses zur staatlich anerkannten Heilpädagog*in wird mit dem Gewichtungsfaktor 24% bewertet. Werden Nachweise nicht vorgelegt, so wird für diesen Notenanteil die Note 4,0 angerechnet.

Studiengang Pflege (berufsbegleitend)
Im ersten Studienabschnitt wird eine Ausbildung in den Kooperationsschulen der Hochschule Hannover in den Bereichen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeschulen absolviert. Die Auszubildenden sind in diesem Studienabschnitt nicht an der Hochschule Hannover immatrikuliert, erhalten aber einen Zulassungsbescheid (vorbehaltlich des Bestehens der Ausbildungsprobezeit) und nehmen an den Zusatzangeboten teil.
Für den zweiten Studienabschnitt ist die abgeschlossene Ausbildung an einer der o.g. Schulen Zulassungsvoraussetzung. Externe Bewerber*innen mit einer solchen Ausbildung können auf Antrag zu einer Einstufungsprüfung zugelassen werden; die Zulassung zur Eignungsprüfung richtet sich nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für den zweiten Studienabschnitt ist zusätzlich eine Berufstätigkeit von höchstens 75% in einem für den Studienabschnitt relevanten Tätigkeitsfeld.
Für den zweiten Studienabschnitt werden 10% der Studienplätze nach der Wartezeit und 90% wie folgt vergeben: 80% der verbleibenden Studienplätze gehen an die Teilnehmer*innen des ersten Studienabschnitts, wobei die HZB mit 51% und die Durchschnittsnote des ersten Studienabschnitts mit 49% gewichtet werden. 20% werden mit den selben Kriterien an externe Bewerber*innen vergeben.

Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit
10% Wartezeit – von den verbleibenden 90% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und eine besondere Eignung mit 49%.
Die besondere Eignung ergibt sich, wenn ein mindestens zweijähriges kirchliches oder diakonisches Ehrenamt nachgewiesen wird oder die schriftliche Empfehlung einer/s hauptberuflichen kirchlichen Mitarbeiter*in oder einer Lehrkraft für den schulischen Religionsunterricht. 

Studiengang Soziale Arbeit
10% Wartezeit, 40% nur Durchschnittsnote – von den verbleibenden 50% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und mit 49% eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung oder mindestens zweijähriger selbständiger Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person, d.h. sind die Kriterien für die 49% erfüllt, zählt dies wie eine Note 1.0, sind sie nicht erfüllt, zählen die 49% wie eine 4.0.

Studiengang Soziale Arbeit berufsbegleitend
10% Wartezeit – vom Rest werden 50% nach HZB und 50% nach Eigungstest (51% HZB+ 49% Eignungstest) vergeben.