Hochschulzugangsprüfung
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Hochschulzugangsprüfung (auch Immaturenprüfung genannt).
Die Hochschulzugangsprüfung ist die Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung.
Viele Wege führen in Niedersachsen zu einem Hochschulstudium. Niedersachsen hat seine Hochschulen umfassend für qualifizierte Berufstätige geöffnet und damit ein Signal in Richtung auf eine Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung gestellt. Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung wird neben dem Abitur, der Fachhochschulreife oder auch der beruflichen Weiterbildung eine weitere Zugangsmöglichkeit zum Studium an einer niedersächsischen Hochschule geboten.
Die rechtlichen Vorgaben werden durch das dem Kultusministerium zugeordnete Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung (angebunden beim Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung [NLQ], Keßlerstraße 52, 31134 Hildesheim, Tel. 05121 1695-0, Außenstelle Osnabrück, Mercatorstraße 6, 49080 Osnabrück) bestimmt.
Zur Überprüfung der Voraussetzungen wenden Sie sich an das Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie sich – wie mit einem Abiturzeugnis – für das Studienfach bewerben können, für das Sie die Prüfung abgelegt haben.
Prüfungsaufbau
Die Prüfung umfasst einen allgemeinen und einen besonderen (fachspezifischen) Teil.
Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen (nicht über die HsH) organisiert und abgenommen. Bitte informieren Sie sich beim Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung.
Bevor Sie sich zum besonderen Teil anmelden können, müssen Sie zuerst den Allgemeinen Teil der Prüfung bestanden haben.
Die Prüfungen für den besonderen Teil (Fachteil) werden von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll. Die Prüfungsinhalte des Besonderen Teils beziehen sich auf die wesentlichen fachlichen Grundlagen des gewählten Studienganges.
Im besonderen Teil sind auch zwei Teilprüfungen zu absolvieren:
- eine schriftliche Prüfung und
- eine mündliche Prüfung
In diesem Zeitraum der Prüfung werden Sie von den jeweiligen Prüfenden betreut.
Die Prüfungen finden bis Ende Juni des jeweiligen Jahres statt, sodass Sie sich nach erfolgreichem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) auf einen Studienplatz für das Wintersemester bewerben können.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Anpresperson an der HsH.
Ansprechpersonen
Für die allgemeine Hinweise und Informationen zum Ablauf des Besonderen Teils der Prüfung wenden Sie sich an:
Frau Gamze Cecen-Ükünc
Hochschule Hannover
Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1J
Telefon: +49 511 9296 8888
gamze.cecen-uekuenc(at)hs-hannover.de
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Herr Sascha Manig
Telefon: + 49 5121 1695 224
Frau Susanne Reinhold
Telefon: + 49 5121 1695 269