Hochschulrat der Hochschule Hannover



Der Hochschulrat übernimmt strategische Beratungsfunktionen für Präsidium und Senat der Hochschule.


Die Mitglieder des Hochschulrates werden durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) im Einvernehmen mit dem Senat der HsH ernannt.

Dem Hochschulrat der HsH gehören aktuell folgende Personen an:

Prof. Dr. Marianne Assenmacher
Von 2004 bis 2015 Präsidentin der Universität Vechta in Niedersachsen. Seit 2008 Vorsitzende des Hochschulrates der FH Bielefeld. Bis 2014 war sie Mitglied im Vorstand der Landeshochschulrektorenkonferenz Niedersachsen und bis 2016 Mitglied des Stiftungsrates der Evaluationsagentur evalag, Baden-Württemberg. Heute arbeitet sie dort projektbezogen als Gutachterin.

Professorin Anke Bertram (vom Senat gewähltes Mitglied)
Fakultät III – Medien, Information und Design

Dipl.-Kfm. Ulrich Gehrke
Gehrke Econ Steuerberatungsgesellschaft mbH, Isernhagen

Birgit Clamor
Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Dr. Jochen Holzkamp
Büro Holzkamp, Hamburg
Vorsitzender des Hochschulrates der Jade Hochschule

Dr.-Ing. Ralf Meyer
Vermessungsingenieur mit Schwerpunkt Industrievermessung. Von 2004 bis 2015 Leiter der Volkswagen Akademie Hannover und bis 2021 Vorsitzender des Bildungsausschusses der IHK Hannover und Mitglied im Bildungsausschuss des DIHK in Berlin. Aktuell arbeitet er als Projektmanager.

Prof. Dr. Ulrike Tippe
Seit Dezember 2017 Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau. Seit 2021 HRK-Vizepräsidentin für Digitalisierung und wissenschaftliche Weiterbildung. Seit 2023 Mitglied des Beirats von "hochschule dual" - Bayerns Netzwerk für duales Studiums, Mitglied des Beiratkreises der "Hochschule.digital Niedersachsen und Mitglied des Stiftungsrates der Deutschen Elektronen-Synchriton DESY.

 

Vorsitz des Hochschulrats der Hochschule Hannover

Vorsitzende/-r des Hochschulrats
N.N.

Stellvertretender Vorsitzender
Dr.-Ing. Ralf Meyer

An den Sitzungen des Hochschulrates nehmen neben den Mitgliedern des Präsidiums die Gleichstellungsbeauftragte sowie je ein Vertreter bzw. eine Vertreterin aus der Gruppe der Studierenden und aus dem Personalrat teil.