Wir unterstützen Dich in der Studienberatung, wenn es im Studium nicht so läuft und bieten auch Beratung zum Thema Lernen lernen und Prüfungsvorbereitung an. Schau gerne auch bei unseren Veranstaltungen vorbei. Hier findet Ihr Unterstützungsangebote des Servicezentrums Beratung wenn es im Studium mal nicht so gut läuft.
FAQ
Ihr möchtet Euch Euer Curriculum noch mal anschauen? Oder nachschauen, welche Regelstudienzeit Euer erster Studienabschnitt hat? Schaut einfach hier nach.
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen bei den jeweiligen Fakultäten beantragt werden. Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Semesterbeitrag
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt der Semesterbeitrag nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Beiträge an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn die Lehrenden zustimmen.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester, beginnt. Wenn Du in einem höheren Semester einsteigen möchtest, bewirb Dich im freigeschalteten Bewerbungs-Portal als Quereinsteiger*in.
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachte auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG, Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag:
Fakultät I (alle Bachelor Studiengänge)
Fakultät III (Studiengänge Informationsmanagement, Journalistik, Medizinisches Informationsmanagement sowie alle Design-Studiengänge)
Fakultät IV (Studiengang Angewandte Informatik und Angewandte Informatik sowie Studiengang Mediendesign-Informatik)
Fakultät V (Studiengänge: Soziale Arbeit und Religionspädagogik und Soziale Arbeit).
Für weitere Fragen kontaktiere bitte die jeweilige Fakultät.
auf ein Teilzeitstudium.
Die HsH bietet eine Vielzahl von Master-Studiengängen an. Dabei ist zwischen den konsekutiven Masterstudiengängen (den auf den Bachelor-Studiengängen aufbauenden) und den Weiterbildungsmasterstudiengängen (i.d.R. sind diese berufsbegleitend und kosten zusätzlich Studiengebühren, die deutlich höher sind als die ebenfalls anfallenden Semestergebühren.)
Jeder Master-Studiengang hat eine eigene Zulassungsordnung. Diese regelt die genauen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist der Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Magister, Diplom) zwingende Voraussetzung. Dabei geht auch es um die Einschlägigkeit: Passt der Bachelor fachlich zum Master, oder ist zumindest eng verwandt? Bei manchen Studiengängen (vor allem bei den aufeinander aufbauenden) ist das leicht herauszufinden. Bei Studiengängen, wo die Passung nicht klar ist, entscheidet nach der Bewerbung eine Kommission.
Viele Master-Studiengänge haben dann noch weitere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Das können Fremdsprachennachweise, Praxiserfahrung, Motivationsschreiben etc. sein.
Master-Studiengänge dauern 2-4 Semester.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich auch je nach Master-Studiengang. Oftmals finden auch Auswahlgespräche statt.
Viele Master-Studiengänge bieten nur wenige Plätze an.
Viele Studierende bekommen mindestens einmal im Studium Zweifel, ob sie das Richtige studieren.
Wenn es Dir auch so geht, nimm direkt Kontakt zu uns auf: Studienberatung
Weitere Informationen zum Thema findest Du hier.
Wenn Du mit dem Gedanken spielst, eventuell doch eine Ausbildung zu beginnen, aber mehr Informationen benötigst, gibt es viele verschiedene Angebote. Du kannst dich zum Beispiel an die Beratung für Studienzweifler*innen der Agentur für Arbeit oder der Region wenden, nimm doch die wahr.
Wenn Du Dich über ein Problem im Studium beschweren möchtest, dass Du nicht innerhalb Deiner Fakultät klären konntest, kannst Du Dich auch an die Feedbackbox wenden.
Langzeitstudiengebühren fallen erst 6 Semester nach der Regelstudienzeit an. Es gibt aber auch Möglichkeiten sich von den Langzeitstudiengebühren befreien zu lassen. Weitere Informationen findest Du hier.
Im aktuellen Koalitionsvertrag der Niedersächsischens Landesregierung ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren vorgesehen. Wann dies umgesetzt wird, können wir leider nicht beurteilen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Studium, zumindest teilweise, zu finanzieren:
- Mit BAföG
- Mit einen Stipendium - hier hilft Ihnen unser Stipendiencoach Frau Stahl. Schreiben Sie eine E-Mail an: stipendien-coach@hs-hannover.de
- Mit einem Studienkredit - Noch ein Tipp: Bevor Sie einen Studienkredit unterschreiben, erkundigen Sie sich bei der Sozialberatung des Studentenwerks!
Die Kolleginnen der Sozialberatung des Studentenwerks helfen Dir gerne weiter, informieren über alternative Finanzierungsmöglichkeiten und bieten auch an der Hochschule Hannover Sprechstunden an.
Du möchtest oder musst ein oder zwei Semester aussetzen? Bis zum 31.3. bzw. bis zum 19.10 kannst Du noch einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Weitere Informationen und das Antragsformular findest Du hier. Achtung: Während der Beurlaubung ist das Semesterticket nicht gültig, Du musst aber weiterhin Wiederholungstermine von Prüfungen wahrnehmen.
Die Kolleg*innen der Hochschul-IT unterstützen Dich, wenn es um Fragen zu Deinem Hochschulaccount geht, bieten Anleitungen zu gängigen Systemen der Hochschule und informieren Dich über aktuelle Störungen. Weitere Informationen findest Du hier.
Egal ob Sie innerhalb einer Hochschule den Studiengang wechseln möchten/müssen oder von/zu einer anderen Hochschule oder Universität wechseln, in jedem Fall gibt es erneut ein Bewerbungsverfahren, bei dem die Kriterien der jeweiligen Zulassungs-, Immatrikulations- und Prüfungsordnungen gelten. Das gilt auch für Studierende mit ausländischen Bildungsabschlüssen
Wesentliche Informationen zu einem Wechsel finden Sie im Bewerbungsportal für Hochschulwechsler*innen und Quereinsteiger*innen
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Bei einem Wechsel an die Hochschule Hannover oder eines Studiengangs innerhalb der HsH gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
- So gibt es bspw. bei vielen unserer Studiengänge eine Höchststudiendauer im ersten Studienabschnitt (§19 ATPO).
- Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn in demselben Studiengang in der Bundesrepublik Deutschland die Vorprüfung, die Bachelor-Prüfung oder die Masterprüfung bereits endgültig nicht bestanden oder das Prüfungsverfahren nicht abgeschlossen ist (§6 (3) ATPO).
- Ein Wechsel ist ebenfalls nicht möglich, wenn in einem der Studiengänge mit gemeinsamen ersten Studienabschnitt dieser Studienabschnitt endgültig nicht bestanden wurde (§6 (3) ATPO).
- In den Studiengängen der Fakultät II gilt zudem die Regelung im Besonderen Teil der Prüfungsordung (§4(2)), wonach die Zulassung zu den einzelnen Prüfungen der Vorprüfung versagt wird, wenn eine Prüfungsleistung in einem Modul bzw. Teilmodul, das mit einem Pflichtmodul bzw. Pflichtteilmodul dieses Studiengangs identisch ist, in den Studiengängen der Abteilung Maschinenbau an der Hochschule Hannover endgültig nicht bestanden wurde.
- Quereinsteiger*innen und Wechsler*innen in die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und International Business Studies der Fakultät IV sollten außerdem die Hinweise zu einem Wechsel beachten.
Auch wenn es Hürden für ein weiteres Studium für Sie geben sollte, schauen wir gerne mit Ihnen was möglich ist und beraten auch zu Alternativen
Der Familienservice der Hochschule Hannover informiert und unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie.
Eine Wohnung in Hannover zu finden ist leider nicht immer leicht. Zum Glück gibt es eigene Wohnheime für Studierende vom Studentenwerk Hannover, das auch für die Hochschule Hannover zuständig ist. Wenn Sie an einem Wohnheimplatz interessiert sind, melden Sie sich so früh wie möglich beim Studentenwerk, da dort auch der Wohnraum begrenzt ist. Wenn es mit einem Wohnheimplatz erstmal nichts wird, hilft die Suche über die gängigen Wohnungsportale im Internet und Anzeigen in den Lokalzeitungen. Außerdem gibt es spezielle Suchportale für Studierenden-Wohngemeinschaften (WGs) und inzwischen auch private Anbieter von Wohnheimen. Weitere Informationen, Tipps für die Wohnungssuche und eine Wohnraumbörse finden Sie auch auf den Seiten des Studentenwerkes. Manchmal hilft es sich auch den Suchradius auszudehnen und gut angebundene Orte im Umland zumindest als Übergangslösung zu nutzen, hier hilft beim Pendeln auch das Semesterticket, mit dem man kostenlos den Nahverkehr in Niedersachsen und der Region Hannover nutzen kann.
Wenn es gar nichts wird oder eine Übernachtung bei der Wohnungssuche hilfreich scheint, bieten Mitwohnzentralen, das Naturfreundehaus oder die Jugendherberge in Hannover für einen Überbrückungszeitraum eine Bleibe.
Alle Informationen zur Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende finden Sie hier. Für die Bearbeitung ist die Abteilung Akademische Angelegenheiten zuständig. Die Beantragung erfolgt – nach unserem aktuellen Stand – etwa ab Mitte März über ein zentrales Onlineportal des Bundes. Wesentliche Informationen und FAQs zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten des BMBF.
Für Studierende, die aufgrund der steigenden Preise in finanzielle Schieflagen oder Notlagen geraten sind, hat das Studentenwerk Hannover zwei Nothilfefonds eingerichtet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks. Diese Hilfsfonds sind unabhängig von der Energiepauschale für Studierende (siehe oben). Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Studentenwerk oder die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover wenden.
Um mit dem Semesterticket vergünstigt in ganz Deutschland im Nahverkehr unterwegs zu sein, gibt es die Möglichkeit das Semesterticket auf ein Deutschlandticket upzugraden. Wie das geht findet sich hier.
Als Studierende der Hochschule Hannover (HsH) können Sie sich bei persönlichen und studienbedingten Problemen bei der Psychologisch-Therapeutischen Beratung für Studierende (ptb) beraten lassen. Die Kolleg*innen der ptb bieten neben ihrem Hauptstandort im Moore 13 auch eine regelmäßige offene Sprechstunde im Semester an der HsH an.
Aktuelle Zeiten der offenen Sprechzeiten an der HsH:
In der Regel jeden 2. und 4. Dienstag von 14 bis 16 Uhr in der Vorlesungszeit der HsH ohne Voranmeldung:
Termine:
Wintersemester: 1. September bis 31. Januar.
Sommersemester: 1. März bis 15. Juli.
Ort: Studierendenzentrum (Gebäude 1J), Ricklinger Stadtweg 120, 2. Etage, Raum 1J.2.45
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei der ptb an der richtigen Adresse sind, können Sie natürlich auch gerne zunächst einen Termin in der Studienberatung machen.
Die Angaben zum Semesterbeitrag finden Sie auf den Seiten der Akademischen Angelegenheiten unter "Gebühren und Beitragsmanagement" oder kurz über diesen Link.
Für die Zulassung müssen Sie außerdem noch ein Foto für die CampusCard hochladen. Mit diesem Link hier kommen Sie direkt zur Eingabemaske.
Hier werden alle Begriffe aus der Hochschulwelt erklärt.
Studienberatung für Studieninteressierte
Ricklinger Stadtweg 120
Studierendenzentrum 1. Etage
Raum 1 J 1.21, 23 und 25
30459 Hannover
Weitere Beratungsangebote für Studierende mit denen wir zusammenarbeiten
Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende
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