Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen bei den jeweiligen Fakultäten beantragt werden. Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Semesterbeitrag
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt der Semesterbeitrag nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Beiträge an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn die Lehrenden zustimmen.