Studierenden sind bei der Landesunfallkasse Hannover unfallversichert.
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (persönlich)
Grundsätzlich ist jeder Angehörige (darunter auch die Studierenden) der Hochschule Hannover unfallversichert.
Das bedeutet, dass bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die Kosten für die Heilbehandlung, für Arznei- und Hilfsmittel und für notwendige Rehabilitationen von einer Unfallversicherung übernommen werden. Damit die Kostenübernahme schnell erfolgen kann, muss eine Unfallanzeige erstattet werden.
Studierenden sind bei der Landesunfallkasse Hannover unfallversichert.
Eine Unfallanzeige ist auszufüllen, wenn
und
Alle Unfallanzeigen einschließlich des Wegeunfall-Fragebogens* sind im Internet zu finden. https://www.guvh.de/formulare/
*Der Wegeunfall-Fragebogen soll bei einem Wegeunfall zusätzlich zur Unfallanzeige ausgefüllt werden.
Die Unfallanzeige sollte spätestens 3 Tage nach dem Unfall erstattet werden. Bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder gar Todesfolge ist die Anzeige umgehend zu stellen.
Der Verunfallte soll die Unfallanzeige ausfüllen. Bei Fragen kann er sich an die Sicherheitsbeauftragten der jeweiligen Fakultät wenden.
Bei schweren oder tödlichen Unfällen muss die Anzeige von Augenzeugen zusammen mit dem Sicherheitsbeauftragten ausgefüllt werden. Im letzten Fall kann der Unfall formlos direkt per Telefon oder E-Mail der Landesunfallkasse angezeigt werden.
Der Verunfallte soll die Unfallanzeige beim Dezernat - Akademische Angelegenheiten (Fakultät Sachbearbeiter*in) der HsH vorlegen. Das Dezernat - Akademische Angelegenheiten leitet die Anzeige an die Landesunfallkasse weiter.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall muss der Verunfallte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen.
Ein D-Arzt ist ein Arzt, der eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt und daher von den Berufsgenossenschaften bestellt wird. In der Regel sind Durchgangsärzte Fachärzte für Chirurgie (Unfallchirurgie) und Orthopädie.
Die Kontaktdaten der D-Ärzte können auf den aushängenden Notfallplänen in der HsH entnommen werden.
Bei den Bagatellverletzungen (kleine Schnittwunden, leichte Stoßverletzungen etc.) ist eine Unfallanzeige bzw. Unfallmeldung nicht notwendig.
Die Bagatellunfälle sind leichte Unfälle, nach denen das Studium bzw. die entsprechende Tätigkeit nicht eingestellt und auch kein Arzt aufgesucht werden muss. Bei diesen leichten Verletzungen ist der Unfall im sogenannten Verbandbuch zu dokumentieren. Die Verbandbücher liegen in der Regel in den Verbandkästen.
Für weitere Fragen zum Thema Arbeitssicherheit wenden Sie sich gern an:
Weitere Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und Versicherungsschutz erhalten Sie auf den unten genannten Webseiten:
Anschrift / Kontakt:
Hochschule Hannover
Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1J
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