Nach § 15 des MuSchG sollen Studentinnen ihre Schwangerschaft/Stillzeit und den voraussichtlichen Tag der Entbindung der Hochschule Hannover mitteilen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist, denn erst dann kann die Hochschule Hannover dabei unterstützen, dass den Studentinnen während ihrer Schwangerschaft/Stillzeit möglichst keine Nachteile im Studium oder bei Prüfungen entstehen und ergreift die geforderten Schutzmaßnahmen.
Wenn Sie Ihre Schwangerschaft/Stillzeit anzeigen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
1. Mitteilung der Schwangerschaft/Stillzeit im Familienservice
- Lesen Sie aufmerksam das Informationsblatt für schwangere/stillende Studentinnen.
- Füllen Sie das Formular Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit aus. Der Familienservice berät Sie dazu gerne.
2. Wahl der Lehrveranstaltungen und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung an der Fakultät
- Nachdem Sie das Formular "Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit " ausgefüllt und die Lehrveranstaltungen ausgewählt haben, setzen Sie sich mit Ihrer Fakultät in Verbindung.
- Die Fakultät nimmt anhand der von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen eine Gefährdungsbeurteilung vor und gibt sie im Formular an.
3. Festsetzung der Mutterschutzfristen im Familienservice und Meldung an die Gewerbeaufsicht
- Reichen Sie die von Ihnen und der Fakultät ausgefüllte "Mitteilung einer Schwangerschaft oder Stillzeit " im Familienservice ein.
- Der Familienservice berechnet die Mutterschutzfrist und stellt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus.
- Der Familienservice meldet Ihre Schwangerschaft/Stillzeit an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt. Ihre Daten werden nur auf Verlangen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 27 MuSchG) an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt weitergegeben.
4. Nach der Geburt: Meldung des Entbindungstermins im Familienservice
- Teilen Sie dem Familienservice nach der Geburt Ihres Kindes den Entbindungstermin mit.
- Der Familienservice aktualisiert die Berechnung Ihrer Mutterschutzfrist.