Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt ist jedes sexistische oder sexuell geprägte Verhalten, das als respektlos, grenzüberschreitend und verletzend empfunden wird. Bei sexualisierter Diskriminierung geht es nicht um sexuelle Bedürfnisse, sondern Sexualität fungiert als Ausdrucksform durch Sprache und Gestik zur Ausübung von Macht und Kontrolle. Diskriminierend empfundenes Verhalten ist stets einseitig und unerwünscht.

Zum Beispiel:
- sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
- aufdringliche und beleidigende Kommentare über Kleidung, Aussehen, Privatleben
- Fragen mit sexuellem Inhalt, die die Intimsphäre verletzen
- Annäherungsversuche und unerwünschte Aufforderungen, die teilweise mit Versprechen
  von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen
- aufdringliches Starren, anzügliche Blicke, Hinterherpfeifen
- unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
- aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken
- Aufhängen und Verbreiten von pornographischem Material
- unsittliches Entblößen
- jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen)
- eine respektvolle körperliche Distanz nicht wahren
- körperliche Gewalt, jede Form von sexualisierten Übergriffen
- strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Wie kann ich mich gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zur Wehr setzen?
Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sollten über das Erlebte sprechen. Vertrauen Sie sich nahestehenden Personen an und nutzen Sie Beratungsstellen, die Ihnen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten anbieten. Sie werden ernst genommen mit Ihren Ängsten und bekommen professionelle Unterstützung bei einem möglichen weiteren Beschwerdeverfahren.

Ansprechperson im Büro der zentralen Gleichstellungsbeauftragten:
Dr.in Mareike Gerke, mareike.gerke@hs-hannover.de

Betroffene von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt haben das Recht, sich zu beschweren. Basierend auf §3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat die Hochschule Hannover eine Richtlinie für Beschwerdeverfahren implementiert. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Hannover ist zudem Ansprechpartnerin für niedrigschwellige Beratung. Hier können Sie sich über das Beschwerdeverfahren informieren, beraten lassen und Hilfe in Anspruch nehmen im Umgang mit diesem Thema. Niemand muss eine Grenzverletzung hinnehmen und mit den Konsequenzen leben. Dies gilt auch für Zeug*innen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Auch sie können sich beraten lassen, um ihr Persönlichkeitsrecht zu wahren.

Richtlinie der Hochschule Hannover für das Beschwerdeverfahren bei Gewaltanwendung, Benachteiligung, Belästigung und Diskriminierung von Studierenden, Angehörigen, Beschäftigten sowie Gästen der Hochschule: Richtlinie für das Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung an der Hochschule Hannover.

Externe Beratungsstellen:

Veranstaltungen zu SDG in der Hochschule:

Richtlinie der Hochschule Hannover für das Beschwerdeverfahren bei Gewaltanwendung, Benachteiligung, Belästigung und Diskriminierung

Richtlinie der Hochschule Hannover für das Beschwerdeverfahren bei Gewaltanwendung, Benachteiligung, Belästigung und Diskriminierung von Studierenden, Angehörigen, Beschäftigten sowie Gästen der Hochschule

Die Hochschule Hannover ermöglicht es jedem Individuum die eigenen Ressourcen
diskriminierungsfrei optimal zu entwickeln. Gewaltanwendung, sexuelle Diskriminierung sowie
mittelbare wie unmittelbare Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, der Rasse, des
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen
Identität oder anderem sind verboten.

Link zum PDF Stand 03/2024: Richtlinie

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Mehr: Umfrage über geschlechtsbezogene Gewalt in 46 Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Europa --> GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften

*Mit dem Gender-Sternchen (*) soll auf den konstruierten Charakter von „Geschlecht“ verwiesen werden. Das Sternchen hinter „Frauen“und „Männer“ und soll verdeut­lichen, dass alle Personen angesprochen werden, die sich selbst als „Frauen“ oder „Männer“ definieren oder als solche definiert werden (vgl. ASH Berlin. Geschlechterge­rechte Sprache. www.ash-berlin.eu/hochschule/organisation/frauenbeauftragte/geschlechtergerechte-sprache, 19.01.2021).

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