Um an der Hochschule Hannover für einen Bachelor-Studiengang – das heißt, für ein erstes Studium zugelassen zu werden – muss eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorliegen.
Die formale Voraussetzung für den Hochschulzugang ist die Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) wird die allgemeine (Fachhochschul-) Zugangsberechtigung nachgewiesen durch:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- die allgemeine Fachhochschulreife (Fachoberschulabschluss) oder
- eine berufliche Qualifikation, z.B. Meister, oder
- eine qualifizierte Fortbildung im Umfang von mindestens 400 Stunden oder
- den schulischen Teil der Fachhochschulreife plus ein Jahr qualifiziertes Praktikum oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
- eine fachbezogene HZB nach einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufstätigkeit im Anschluss an eine mindestens dreijährige Berufsausbildung (eine Liste mit der Zuordnung Ausbildung – Studiengang finden Sie hier) oder
- eine fachbezogene HZB durch Prüfung, auch Hochschulzugangsprüfung (Immaturenprüfung) genannt
Die Fakultäten der Hochschule Hannover haben Listen von Ausbildungsberufen erarbeitet, die die Einschlägigkeit für die einzelnen Studiengänge festlegen.
Inwieweit eine Fachhochschulreife im Rahmen der Novellierung des NHG den Zugang zu einem einschlägigen Studiengang an einer Universität ermöglicht, muss direkt bei der Universität für den gewünschten Studiengang erfragt werden.