Die Hochschulwahlen finden jedes Jahr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der 49. Kalenderwoche statt. In Jahren mit gerader Jahreszahl gibt es sog. "große" Hochschulwahlen, bei denen alle Mitglieder der Hochschule, die Beschäftigten und die Studierenden, aktiv und passiv wahlberechtigt sind. In den "ungeraden" Jahren werden rein studentische Wahlen durchgeführt.
Gewählt wird nach Statusgruppen in die Kollegialorgane "Senat" und "Fakultätsräte" mit einer zweijährigen Amtszeit für die nichtstudentischen Mitglieder der Hochschullehrer-, Mitarbeiter- und MTV-Gruppe, jeweils beginnend zum 01.03. eines ungeraden Jahres, und einer einjährigen Amtszeit der Studierenden, beginnend zum 01.03 eines jeden Jahres. Die Studierenden wählen zudem ihre Vertretungen in die Gremien der Studierendenschaft "Studierendenparlament" und "Fachschaftsrat"; diese Wahlen werden ebenfalls vom Wahlamt als Service gegenüber der Studierendenschaft durchgeführt.