Ein Doppelstudium bedeutet: Immatrikulation in zwei verschiedenen Studiengängen an derselben Hochschule, jeweils mit eigenem Abschluss.
Ein Parallelstudium bedeutet: Immatrikulation in zwei unterschiedlichen Studiengängen an zwei verschiedenen Hochschulen, ebenfalls mit getrennten Abschlüssen.
Ein Doppel- oder Parallelstudium ist in der Regel nur sinnvoll, wenn tatsächlich ein zusätzlicher Abschluss im zweiten Studiengang angestrebt wird. Organisatorisch und zeitlich stellt ein solches Studium meist eine große Herausforderung dar.
Doppel- und Parallelstudium müssen bei den zuständigen Fakultäten beantragt werden.
- Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung erforderlich, die von der Fakultät anerkannt werden muss.
Bei einem Fernstudium entfallen diese zusätzlichen Zugangshürden in vielen Fällen.
Doppelstudium und BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann nur eine Ausbildung gefördert werden. Bei einem Doppelstudium muss daher ein Studiengang als förderfähiger Studiengang festgelegt werden.
Für eine individuelle Einschätzung und Beratung empfiehlt sich frühzeitig eine Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung.
Doppelstudium/Parallelstudium und Semesterbeitrag
In Niedersachsen fällt bei einem Doppelstudium der Semesterbeitrag nur einmal an.
Sind mehrere Hochschulen beteiligt, werden Studiengebühren bzw. Beiträge entsprechend der Studienanteile aufgeteilt.
Befinden sich die beteiligten Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern, werden die Beiträge an beiden Hochschulen separat fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Interesse an einem weiteren Fach kann oft auch ohne vollständiges Doppelstudium abgedeckt werden:
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen eines anderen Studiengangs,
- ggf. Ablegen von Prüfungen in diesem Bereich (wenn die Prüfungsordnung das zulässt).
Grundsätzlich besteht das Recht, an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen – sofern die jeweiligen Lehrenden zustimmen.