Öffnungszeiten:
Mo.-Do. von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr. Erreichbarkeit per E-Mail
Webpage Info-Point
Wichtige Hinweise: Die Angaben im Rahmen der FAQ-Liste erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über aktuelle Änderungen (insbesondere bezüglich Bewerbungs- und Anmeldefristen).
Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen gefunden haben, kontaktieren Sie die Kollegen*innen des Info Point´s. Sie beantworten allgemeine Fragen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung, Einschreibung und Studium.
Die Hochschule Hannover mit fünf Fakultäten bietet über 60 Bachelor-, Master- und Weiterbildungsstudiengänge mit vielfältigen Schwerpunkte an.
Mehr Informationen zu unseren Studiengängen finden Sie auf der Website Studienangebot.
Die HsH bietet eine Vielzahl von Master-Studiengängen an. Dabei ist zwischen den konsekutiven Masterstudiengängen (den auf den Bachelor-Studiengängen aufbauenden) und den Weiterbildungsmasterstudiengängen (i.d.R. sind diese berufsbegleitend und kosten zusätzlich Studiengebühren, die deutlich höher sind als die ebenfalls anfallenden Semestergebühren.)
Jeder Master-Studiengang hat eine eigene Zulassungsordnung. Diese regelt die genauen Voraussetzungen. Grundsätzlich ist der Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Magister, Diplom) zwingende Voraussetzung. Dabei geht auch es um die Einschlägigkeit: Passt der Bachelor fachlich zum Master, oder ist zumindest eng verwandt? Bei manchen Studiengängen (vor allem bei den aufeinander aufbauenden) ist das leicht herauszufinden. Bei Studiengängen, wo die Passung nicht klar ist, entscheidet nach der Bewerbung eine Kommission.
Viele Master-Studiengänge haben dann noch weitere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Das können Fremdsprachennachweise, Praxiserfahrung, Motivationsschreiben etc. sein.
Master-Studiengänge dauern 2-4 Semester.
Das Auswahlverfahren unterscheidet sich auch je nach Master-Studiengang. Oftmals finden auch Auswahlgespräche statt.
Viele Master-Studiengänge bieten nur wenige Plätze an.
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen bei den jeweiligen Fakultäten beantragt werden. Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Semesterbeitrag
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt der Semesterbeitrag nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Beiträge an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn die Lehrenden zustimmen.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester beginnt. Wenn Sie in einem höheren Semester einsteigen möchten, bewerben Sie sich im freigeschalteten Bewerbungsportal als Quereinsteiger*in.
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG, Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der Hochschule Hannover gibt es dieses Angebot nur auf Antrag für die
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Fakultät.
Den Antrag auf ein Teilzeitstudium finden Sie auf der Website Antragsformulare.
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren. Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzen Sie, wenn Sie
Alle nötigen Informationen finden Sie hier.
Ja, eine Gasthörschaft ist bei uns möglich.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Die Kollegin im Servicebüro Beeinträchtigung und Studium beantwortet Ihre Frage und unterstützt Sie zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung/Handicap.
Zudem können Sie sich auch an den Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung wenden.
Das Team Familienservice der Hochschule Hannover informiert und unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Studium zu finanzieren. Nähere Informationen zur finanziellen Unterstützungen finden Sie unter:
Semesterbeitragsstipendien für Studienanfänger
Sozialberatung des Studentenwerks Hannover
Stipendien: hier hilft Ihnen unser Stipendiencoach Frau Stahl. Schreiben Sie eine E-Mail an: stipendien-coach@hs-hannover.de
An der Hochschule Hannover dürfen Sie sich nur für einen Studiengang bewerben. Bewerbungen um weitere Studienplätze an anderen Hochschulen sind zusätzlich möglich.
Sollte die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen und Ihr Zeugnis noch VOR Ablauf der Bewerbungsfrist ausgestellt werden, so warten Sie bitte und bewerben Sie sich erst, wenn Ihre Abschlussnote feststeht
Einige Studiengänge verlagen als Zulassungsvoraussetzung ein Vorpraktikum. Wird ein Vorpraktikum verlangt, so müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen - hier hilft die Hochschule Hannover leider noch nicht.
Das Unternehmen/die Einrichtung, in dem Sie das Vorpraktikum absolvieren, muss aber weder ein Ausbildungs- noch ein Meisterbetrieb sein; auch auf die Größe kommt es nicht an. Das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden. Es kann auch geteilt und in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen geleistet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bei der HsH gelten unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen.
Alle nötigen Informationen finden Sie hier.
Die Zulassung zu einem Bachelorstudium an der Hochschule Hannover kann an verschiedene Voraussetzungen geknüpft sein. Das gilt sowohl für die sogenannten zulassungsfreien als auch für die zulassungsbeschränkten Studiengänge und übrigens auch bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel (s. auch die Frage weiter unten). Dies ist in den jeweiligen Ordnungen geregelt.
Neben der Hochschulzugangsberechtigung und der Abschlussnote, können z.B. auch eine künstlerische Eignungsprüfung bzw. ein Portfolio, ein Vorpraktikum, ein Ausbildungsvertrag (bei dualen Studiengängen), bestimmte Sprachkenntnisse und bei einzelnen Studiengängen z.B. weitere Tests, ein Auswahlgespräch oder ein Motivationsschreiben vorausgesetzt sein. Daher lohnt es sich im Vorfeld die Anforderungen des jeweiligen Studiengangs genau anzusehen.
Eine Übersicht der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auch hier.
Studieninteressierte mit im Ausland erlangten Bildungsnachweisen sollten außerdem beachten, dass ihr Bewerbungsverfahren zusätzlich über die Plattform Uni-Assist läuft. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Seit dem Wintersemester 2006/07 werden die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studienplätze nach einem Verfahren vergeben, bei dem die Fakultäten zum Teil die Auswahlkriterien bestimmen können. Diese Kriterien sind in den Zulassungsordnungen beschrieben.
Im Folgenden ist in komprimierter Form mit "gerundeten" Zahlen angeführt, welche Kriterien neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berücksichtigt werden. Die Fachnoten sind hier in der Reihenfolge Ihrer Gewichtung notiert.
Der Link führt Sie zu der Seite, auf der Sie Zulassungsvoraussetzungen und/oder die Zulassungsordnung für den Studiengang finden.
Fakultät II - Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik
Duale Studiengänge Maschinenbau
Für die dualen Studiengänge an der Fakultät II muss neben der Fachhochschulreife ein Ausbildungsvertrag mit einem der Kooperationsunternehmen vorliegen. Eine aktuelle Liste mit den Kooperationsunternehmen finden Sie auf den Seiten der einzelnen Studiengänge.
Die Studiengänge Maschinenbau und Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik, Ingenieurinrmatik Machinenbau sowei Wirtschaftingenieur*in Maschinenbau sind zulassungsfrei.
Fakultät III - Medien, Information und Design
Für alle Studiengänge der Abteilung Design und Medien zählen nur die Punkte der künstlerischen Eignungsprüfung, die Note der HZB spielt keine Rolle.
Dazu gehören: Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Innenarchitektur, Mediendesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie-Kostüm-Experimentelle Gestaltung sowie Visuelle Kommunikation. Nähere Informationen finden auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge.
Integrated Media & Communication IMC dual
Neben dem Hochschulzugang wird für diesen dualen Studiengang ein Ausbildungsplatz zur/zum Gestaltungstechnische/n Assistenten/in (an der MM-BBS) sowie ein Arbeitsvertrag als Werkstudent*in im Multimedia-Bereich benötigt.
Jounalistik
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Public Relations
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Informationsmanagement und Medizinisches Informationsmanagement sind zulassungsfrei.
Fakultät IV - Wirtschaft und Informatik
Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik
Studiengang Betriebswirtschaftslehre: 10% Wartezeit - vom Rest werden 51% der Note der HZB und 49% der Fachnoten (Deutsch 25%, Mathematik 12% und Englisch 12%) berücksichtigt. Ein freiwilliger wirtschaftswissenschaftlicher Studierfähigkeitstest (ITB-Test) kann bei entsprechend guter Note jedoch die Aussichten auf einen Studienplatz deutlich verbessern. Liegt das Ergebnis dieses Studierfähigkeitstest vor, erfolgt die Berechnung wie folgt: 10% Wartezeit – vom Rest werden 51% der Note der HZB, 9% der Fachnote Englisch und 40% der Note des Studierfähigkeitstest berücksichtigt.
International Business Studies
Für diesen Studiengang werden neben der Fachhochschulreife der Nachweis von guten Englischkenntnissen sowie ein Motivationsschreiben erwartet.
Mediendesign-Informatik
10% Wartezeit - die restichen Plätze werden mittels folgender Formel vergeben: m = 100 – (10 x Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung) + Summe von Bonuspunkten.
Angewandte Informatik
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Mathematik, Informatik, Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Verwaltungsinformatik
10% Wartezeit - vom Rest werden 40% nach HZB und 60% nach Auswahlverfahren (HZB Faktor 0,6 und Fachnoten Deutsch und Mathematik je 0,2).
Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales
Heilpädagogik
10% Wartezeit, von den verbleibenden 90% der Studienplätze werden 40% nach der Durchschnittsnote und 60% nach Durchschnittsnote kombiniert mit gewichteten Kriterien vergeben: Im besonderen Auswahlverfahren wird eine gewichtete Gesamtnote gebildet, die sich zusammensetzt aus: Der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit dem Gewichtungsfaktor 51% und einer abgeschlossenen Berufsausbildung in pädagogischen, sozialen, pflegerischen und diakonischen Arbeitsfeldern, insbesondere als ErzieherIn, HeilerziehungspflegerIn, HeilpädagogIn, SozialpädagogIn, ElementarpädagogIn/KindheitspädagogIn, OrthopädietechnikerIn, PhysiotherapeutIn, DiakonIn/ReligionspädagogIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn, AltenpflegerIn, LogopädIn, ErgotherapeutIn oder LehrerIn, mit anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung in diesen Arbeitsfeldern. Gleichgestellt werden Bewerberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung im Sinne dieses zweiten Spiegelstrichs und einer zweijährigen ausschließlichen und selbständigen Führung des eigenen Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person. Ist eines dieser Kriterien nachweisbar erfüllt, wird hierfür ein Punkt (sehr gut) vergeben, der mit dem Gewichtungsfaktor 49% bewertet wird. Die Nachweise über Berufserfahrungen müssen vom jeweiligen Anstellungsträger qualifiziert bescheinigt werden. Diese Bescheinigungen müssen präzise Angaben über den Zeitraum und die Tätigkeitsmerkmale beinhalten. Der Nachweis über die Führung eines Familienhaushaltes mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist durch eine Geburtsurkunde und eine Haushaltsbescheinigung durch das zuständige Ordnungsamt zu erbringen. Die Pflegebedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen.Vorstehend genannte Nachweise sind bis zum Bewerbungsstichtag in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Andernfalls ist eine begünstigende Bewertung nicht möglich. Sind entsprechende qualifizierte Nachweise über die Berufsausbildung und die zweijährige Berufserfahrung oder eine zweijährige Haushaltsführung mit einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person nicht vorhanden, so werden diese fehlenden Kriterien mit 4 Punkten (ausreichend) bewertet.
Heilpädagogik berufsintegrierend
Für diesen Studiengang wird der Berufsabschluss als staatlich anerkannte*r Heilpädagog*in oder eine vergleichbare Berufsausbildung bzw. Studienausbildung inkl. anschließender mind. zweijähriger Berufstätigkeit in einem heilpädagogischen Tätigkeitsfeld oder eine Berufsausbildung zur staatl. anerk. Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in inkl. anschließender mindestens zweijähriger Berufstätigkeit in einem heilpädagogischen Tätigkeitsfeld sowie zwei längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen von insgesamt 70 Stunden vorausgesetzt. Neu für 2021 gilt: Zugelassen werden auch Bewerber*innen, die eine Anmeldung für eine längerfristige Weiterbildung und eine Bestätigung des Weiterbildungsträgers nachweisen können, mittels derer sie innerhalb eines Studienjahres den Nachweis von insgesamt 70 Stunden erfüllen können. Weiterhin benötigen Sie eine Berufstätigkeit während des Studiums im Umfang von mindestens 50% in einem für das Studium relevanten Tätigkeitsfeld.
10% Wartezeit, von den verbleibenden 90% der Studienplätze werden im besonderen Auswahlverfahren der Hochschule 50 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben (HZB-Quote) und 50 % nach einer Verfahrensnote. Die Verfahrensnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittelwert der Note der HZB kombiniert mit einem Gewichtungsfaktor abhängig vom Vorliegen einer ein-schlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung und einem weiteren Gewichtungsfaktor abhängig von der Abschlussnote des Faches „Heilpädagogische Handlungsansätze“ des Abschlusszeugnisses. Die Verfahrensnote wird gebildet unter Berücksichtigung folgender Notenanteile: a) der Durchschnittsnote der HZB mit dem Gewichtungsfaktor 52 % b) einer Note von 1,0 für den Fall, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung in pädagogischen, sozialen, pflegerischen und diakonischen Arbeitsfeldern, insbesondere als Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heilpädagog*in, Elementarpädagog*in, Kindheitspädagog*in, Diakon*in, Religionspädagog*in, Gesundheits-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Logopäd*in, Ergotherapeut*in oder Lehrer*in mit anschließender zweijähriger Berufserfahrung in diesen Arbeitsfeldern nachgewiesen ist mit dem Gewichtungsfaktor 24%. Die Nachweise über die Berufserfahrung müssen präzise Angaben über den Zeitraum und die Tätigkeitsmerkmale beinhalten und vom je-weiligen Anstellungsträger ausgestellt sein.c) die Abschlussnote des Faches „Heilpädagogische Handlungsansätze“ des Abschlusszeugnisses zur staatlich anerkannten Heilpädagog*in wird mit dem Gewichtungsfaktor 24% bewertet. Werden Nachweise nicht vorgelegt, so wird für diesen Notenanteil die Note 4,0 angerechnet.
Pflege (berufsbegleitend)
Im ersten Studienabschnitt wird eine Ausbildung in den Kooperationsschulen der Hochschule Hannover in den Bereichen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeschulen absolviert. Die Auszubildenden sind in diesem Studienabschnitt nicht an der Hochschule Hannover immatrikuliert, erhalten aber einen Zulassungsbescheid (vorbehaltlich des Bestehens der Ausbildungsprobezeit) und nehmen an den Zusatzangeboten teil.
Für den zweiten Studienabschnitt ist die abgeschlossene Ausbildung an einer der o.g. Schulen Zulassungsvoraussetzung. Externe BewerberInnen mit einer solchen Ausbildung können auf Antrag zu einer Einstufungsprüfung zugelassen werden; die Zulassung zur Eignungsprüfung richtet sich nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für den zweiten Studienabschnitt ist zusätzlich eine Berufstätigkeit von höchstens 75% in einem für den Studienabschnitt relevanten Tätigkeitsfeld.
Für den zweiten Studienabschnitt werden 10% der Studienplätze nach der Wartezeit und 90% wie folgt vergeben: 80% der verbleibenden Studienplätze gehen an die Teilnehmer*innen des ersten Studienabschnitts, wobei die HZB mit 51% und die Durchschnittsnote des ersten Studienabschnitts mit 49% gewichtet werden. 20% werden mit denselben Kriterien an externe Bewerber*innen vergeben.
Religionspädagogik und Soziale Arbeit
10% Wartezeit - von den verbleibenden 90% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und eine besondere Eignung mit 49%.
Die besondere Eignung ergibt sich, wenn ein mindestens zweijähriges kirchliches oder diakonisches Ehrenamt nachgewiesen wird oder die schriftliche Empfehlung einer/s hauptberuflichen kirchlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters oder einer Lehrkraft für den schulischen Religionsunterricht.
Soziale Arbeit
10% Wartezeit, 40% nur Durchschnittsnote - von den verbleibenden 50% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und mit 49% eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialen, pflegerischen oder diakonischen Bereich mit anschließender mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung oder mindestens zweijähriger selbständiger Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person, d.h. sind die Kriterien für die 49% erfüllt, zählt dies wie eine Note 1.0, sind sie nicht erfüllt, zählen die 49% wie eine 4.0.
Soziale Arbeit berufsbegleitend
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% nach HZB und 50% nach Auswahlverfahren (51% HZB+ 49% Eigungstest) vergeben.
+++ Bitte beachten Sie, dass sich die Zulassungsverfahren ändern können, wir bemühen uns diese Seite aktuell zu halten, maßgeblich sind aber die jeweiligen Zulassungs-, Prüfungs- und Immatrikulationsordnungen. +++
An der Hochschule Hannover gibt es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge. Zu den zulassungsfreien Studiengängen gehören alle Studiengänge der Fakultäten I und II sowie die Studiengänge Informationsmanagement und Medizinisches Informationsmanagement der Fakultät III. Alle anderen Studiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang vorhanden ist. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, gelten folgende Kriterien:
80 bzw. 90% der Studienplätze werden nach dem hochschuleigenem Auswahlverfahren und/oder nach der Durchschnittsnote vergeben.
Beim hochschuleigenem Auswahlverfahren wird die Durchschnittsnote mit Fachnoten und bei einigen Studiengängen mit weiteren Kriterien wie einschlägiger Berufsausbildung oder einem Test kombiniert.
10 bzw. 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Zeit nach dem Erwerb der Fach- bzw. Hochschulreife, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es werden maximal 7 Wartesemester anerkannt; eine höhere Wartezeit gibt es also nicht. Die Wartezeit wird in Halbjahren (Hj.) bemessen.
Die in der Übersicht genannten NCs für die Bachelor-Studiengänge wurden von der Studierendenverwaltung für das angegebene Semester ermittelt. Sie dienen Ihnen als Orientierung und bedeuten nicht, dass Sie zum kommenden Wintersemester einen Studienplatz in einem konkreten Studiengang erhalten, wenn Sie den hier aufgeführten NC erreichen oder dass Sie keine Chance haben, wenn Ihr Durchschnitt etwas schlechter ist.
Die Numerus-Clausus-Übersicht ist primär für Schüler*innen gedacht und stellt die Ergebnisse des Vergabeverfahrens vereinfacht dar.
Die folgenden Bachelor-Studiengänge sind in der Übersicht nicht enthalten, da die Vergabe nur zu einem geringen Anteil über die Note geschieht.
Fakultät II, die dualen Studiengänge
Konstruktionstechnik
Mechatronik
Produktionstechnik
Technischer Vertrieb
Fakultät IV
International Business Studies
Fakultät V
Pflege (berufsintegrierender Studiengang)
Für Master-Studiengänge gibt es keine solche NC-Übersicht, da neben der Abschluss-Note des ersten Studiums immer weitere Kriterien wie Motivationsschreiben, Auswahlgespräche u.a. herangezogen werden.
Die Kriterien für die einzelnen Master-Studiengänge finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Fakultät.
Einige Studiengänge verlangen als Zulassungsvoraussetzung ein Vorpraktikum. Wird ein Vorpraktikum verlangt, so müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen - hier hilft die Hochschule Hannover leider noch nicht.
Das Unternehmen/die Einrichtung, in dem Sie das Vorpraktikum absolvieren, muss aber weder ein Ausbildungs- noch ein Meisterbetrieb sein; auch auf die Größe kommt es nicht an. Das Praktikum muss nicht an einem Stück absolviert werden. Es kann auch geteilt und in verschiedenen Unternehmen/Einrichtungen geleistet werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Alle Informationen zum Thema Semesterbeitrag finden Sie auf der Website Semesterbeitrag und Rückmeldung.
Wenn Sie vorher den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben, müssen Sie in das nächsthöhere Fachsemester eingestuft werden (Pflichteinstufung).
Ausnahme bei den Fakultäten I und II: Wenn Sie vorher in demselben Studiengang an einer anderen Fachhochschule studiert haben, werden Sie automatisch in das nächsthöhere Semester eingestuft.
Eine Bewerbung für das 1. Fachsemester kann in diesem Fall bei der Vergabe der Studienplätze nicht berücksichtigt werden! Geben Sie daher bei der Online-Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch das Dezernat - Akademische Angelegenheiten vorgenommen.
Sofern Sie vorher einen anderen Studiengang an einer anderen Hochschule, Universität oder an der Hochschule Hannover studiert und dort Leistungen erbracht haben, sollten Sie sich vor der Bewerbung bei der Prüfungsverwaltung erkundigen, ob die erbrachten Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausreichen. Sollten nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium vorhanden sein, so muss die Einstufung in das 1. Fachsemester erfolgen (vorausgesetzt der jeweilige Studiengang wird zu dem Semester angeboten), so dass Sie lediglich einen Bewerbungsantrag für das 1. Fachsemester abgeben dürfen. Bei ausreichend anerkennungsfähigen Leistungen geben Sie bei der Bewerbung „Höheres Fachsemester“ an. Die konkrete Fachsemestereinstufung wird im Laufe des Vergabeverfahrens durch das Dezernat - Akademische Angelegenheiten vorgenommen. Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig vor Bewerbungsschluss bei der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Fakultät.
Wenn aber nicht ausreichend anerkennungsfähige Leistungen vorhanden sind, kann die Einstufung auch in das 1. Fachsemester erfolgen. Aus diesem Grund bewerben Sie sich zwar zunächst für ein höheres Fachsemester, stellen aber auch einen Antrag „in Vorbereitung“ für das 1. Fachsemester.
Für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss gelten besondere Voraussetzungen und Fristen.
Ausländische Bildungszertifikate werden von uni-assist.de geprüft. Nähere Informationen zum Verfahren und zu den Unterlagen, die Sie einreichen müssen, finden Sie auf den Seiten zur Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen (auch auf englisch).
Die Kontaktdaten der Kolleginnen für diesen Bereich finden Sie hier.
Für folgende Bachelor-Studiengänge der HsH ist eine Eignungsprüfung erforderlich:
Das Ablegen bzw. Bestehen einer Eignungsprüfung ist Teil der Bewerbung.
Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung gelten jeweils bestimmte Fristen. Informationen zu den Fristen erhalten Sie auf der Website Besonderheiten und Fristen.
Um an den Eignungsprüfungen, das heißt an der Bewerbung für die oben genannten Studiengänge teilzunehmen, müssen Sie sich zwingend für die Teilnahme an der Eignungsprüfung bewerben.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung finden Sie auf der Website des jeweiligen Studienganges.
Da alle Studierenden an deutschen Hochschulen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, benötigen wir zur Immatrikulation grundsätzlich einen Krankenversicherungsnachweis von Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Krankenversicherung.
Nach erfolgreicher Rückmeldung stehen Ihnen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung unter Ihrem Hochschul-Account zur Verfügung, die Sie aufrufen und ausdrucken können.
Der Versand der CampusCard hängt davon ab, ob Sie ein Farbfoto hochgeladen (https://welcome.hs-hannover.de/), den Semesterbeitrag bezahlt und alle notwendigen Bewerbungsunterlagen uns zugeschickt haben. Ist das der Fall, dann wird die CampusCard produziert und per Post zugesandt.
Nach Eingang des vollständigen Semesterbeitrages plus eventuelle Langzeitgebühr können Sie Ihre CampusCard an einer der hierfür vorgesehenen Stationen validieren bzw. mit einer Gültigkeit für das kommende Semester versehen.
Um mit dem Semesterticket vergünstigt in ganz Deutschland im Nahverkehr unterwegs zu sein, gibt es die Möglichkeit das Semesterticket auf ein Deutschlandticket upzugraden. Wie das geht findet sich hier.
Es besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag auf Erlass der Gebühren und Entgelte gem. § 14 Abs. 2 NHG vom Niedersachsenticket befreien zu lassen. Den Antrag reichen Sie bitte im Dezernat III, Akademische Angelegenheiten, ein.
Das Wichtigste zum Studienstart...
Sie haben sich für einen Studiengang der Hochschule Hannover entschieden und wurden zum Studium zugelassen.
Zur ersten Orientierung bieten wir Ihnen auf dieser Seite Informationen, die für Sie zu Beginn Ihres Studiums besonders wichtig sind.
Am besten schauen Sie sich die folgenden Seiten erst einmal in Ruhe an und notieren sich alle für Sie wichtigen Termine und Hinweise.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Studium evtl. mit einer Einführungsveranstaltung oder einem Brückenkurs zu einem anderen Zeitpunkt beginnt.
Informieren Sie sich daher unbedingt direkt auf der Website Ihrer zukünftigen Fakultät. Die Verlinkungen zu den einzelnen Webseiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Alle Informationen zum Thema Rückmeldung finden Sie auf der Website Semesterbeitrag und Rückmeldung.
In einer globalisierten Arbeitswelt bietet die HsH mit ihren mehr als 100 internationalen Kooperationspartnern den Studierenden vielfältige Möglichkeiten, ihre Fach- und Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen, internationale Erfahrung in der Arbeitswelt zu sammeln und ihre interkulturellen Handlungskompetenzen zu schulen.
Ausführliche informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Viele Studierende bekommen mindestens einmal im Studium Zweifel, ob sie das Richtige studieren.
Wenn es Ihnen auch so geht, können Sie direkt Kontakt mit der Studienberatung aufnehmen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eventuell doch eine Ausbildung zu beginnen, aber mehr Informationen benötigen, nehmen Sie doch die Beratung für Studienzweifler*innen der Agentur für Arbeit wahr.
Egal ob Sie innerhalb einer Hochschule den Studiengang wechseln möchten/müssen oder von/zu einer anderen Hochschule oder Universität wechseln, in jedem Fall gibt es erneut ein Bewerbungsverfahren, bei dem die Kriterien der jeweiligen Zulassungs-, Immatrikulations- und Prüfungsordnungen gelten. Das gilt auch für Studierende mit ausländischen Bildungsabschlüssen
Wesentliche Informationen zu einem Wechsel finden Sie im Bewerbungsportal für Hochschulwechsler*innen und Quereinsteiger*innen
Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Bei einem Wechsel an die Hochschule Hannover oder eines Studiengangs innerhalb der HsH gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Auch wenn es Hürden für ein weiteres Studium für Sie geben sollte, schauen wir gerne mit Ihnen was möglich ist und beraten auch zu Alternativen
Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich für maximal zwei Semester (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für maximal zwei weitere Semester) beurlauben zu lassen.
Die Anzahl Ihrer Fachsemester läuft währenddessen nicht weiter. Die Anzahl Ihrer Hochschulsemester läuft hingegen weiter.
Auch während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.
Die Erstattung ist bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn möglich.
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie auf der Seite Antragsformulare.
Alle Studierenden erhalten eine Hochschule-Adresse mit der Endung @stud.hs-hannover.de. Ihre vollständige E-Mail-Adresse können Sie sehen, wenn Sie sich in der Outlook Web App mit Ihrem HsH-Account (beispielsweise "abc-123-u1") anmelden. Ihren HsH-Account sollten Sie bereits eingerichtet haben.
Für die Einrichtung haben Sie eine E-Mail mit einem entsprechenden Link erhalten. Weitere Information stehen Ihnen auf der Serviceseite "E-Mailkonto" zur Verfügung.
Für sämtliche Kommunikation per E-Mail während Ihres Studiums nutzen Sie bitte ausschließlich die Ihnen von der Hochschule Hannover zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse. Aktuelle, auch prüfungsrechtlich relevante Informationen, werden immer per E-Mail gesendet und sind verbindlich.
Sollten Sie diese nicht regelmäßig abrufen, richten Sie bitte eine Weiterleitung auf Ihre private E-Mail-Adresse ein!
Im Laufe des Studiums tauchen sicherlich Fragen zu Prüfungen, Praxisphasen, Praktika oder ähnlichem auf. Lesen Sie hier in der jeweiligen Ordnung nach und die ersten Antworten finden sich meist direkt.
Es gibt immer eine Menge Fragen rund um die IT. Zu den wichtigsten Seiten gehören für Sie sicherlich unsere FAQs.
Dort finden Sie Anleitungen, Linksammlungen, Meldungen rund um Informationen wie beispielsweise Accounts, die CampusCard, E-Mail, WLAN, Fileservices und Druck- und Kopiergeräte.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Der Kopf raucht und es ist eine Pause nötig? Beim Hochschulsport Hannover gibt es die Möglichkeit sich aktiv auszupowern und für kurze Auszeiten das digitale Angebot im studiFit zu nutzen.
Informationen zu Vorlesungsausfällen, Raumänderungen und generelle Informationen können Sie von zu Hause abrufen oder über die Bildschirme im Foyer.
Beachten Sie auch Aushänge/Sprechzeiten der Professor*innen.
Alle Informationen zum Thema Rückmeldung finden Sie auf der Website Semesterbeitrag und Rückmeldung.
Weitere wichtige Termine und Fristen finden Sie hier.
Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist zusammengesetzt aus studentischen Referent*Innen der Hochschule Hannover. Durch verschiedene Referate arbeiten Wir in vielen Feldern für Dich und bieten eine Anlaufstelle für alle Belange der Studierendenschaft.
Anschrift / Kontakt:
Hochschule Hannover
Servicezentrum Beratung
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Fr. Erreichbarkeit per E-Mail
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