Erklärung zur Barrierefreiheit

(01.04.2024 Stand der Erklärung) 
 
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. 
 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hs-hannover.de/
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte:

Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte

  • Nicht alle grafischen Bedienelemente haben Alternativtexte.
  • Informative Grafiken und Bilder haben oft keine Textalternativen.
  • Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
  • Videos sind nicht mit Audiodeskription oder Volltext-Alternativen versehen.
  • Die Bezeichnung eingebundener Video-Grafiken ist für blinde Personen nicht eindeutig. Sie können sich anhand der übermittelten Informationen nicht orientieren.

Gestaltung von Inhalten

  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist nicht immer logisch. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
  • Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können. 

Fehleridentifizierung

  • Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.
  • Für einige Komponenten (zum Beispiel Zielgruppeneinstieg) sind Name und Rolle nicht erkennbar. Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verwenden sind. 
  • Die Breadcrumb wird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.

Sonstiges

  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.

 

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Der Webauftritt der Hochschule Hannover wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Oktober 2020 erstellt und am 1. April 2023 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.  

Feedback und Kontaktangaben 

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: kom(at)hs-hannover.de

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: 

Telefon: 0511/120-4010 
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de 

Datum der Veröffentlichung der Website: Mai 2019