Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, ohne Abitur zu studieren. Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzen Sie, wenn Sie
- eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und im Anschluss mindestens drei Jahre berufstätig waren (die berufliche Qualifikation muss eine fachliche Nähe zum angestrebten Studiengang aufweisen) oder
- eine Hochschulzugangsprüfung abgelegt haben.
Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung besitzen Sie, wenn Sie
- einen Abschluss als Meister*in oder
- einen Abschluss als staatlich geprüfte Techniker*in oder einen Abschluss als staatlich geprüfte Betriebswirt*in oder
- einen Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsordnung nach § 53 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42 der Handwerksordnung oder von Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42 a der Handwerksordnung haben, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht oder
- einen Fachschulabschluss auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 (zum Beispiel Staatlich anerkannte Erzieher*in, Staatlich anerkannte Heilpädagoge*in) haben oder
- einen Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe (400 Unterrichtsstunden) nachweisen können.
Informationen u.a. über die Studienangebote und -inhalte sowie den Aufbau und die Struktur des Studiums erteilt die Studienberatung der Hochschule Hannover, nähere Informationen finden Sie hier.
Auf dem Studieninteressierten-Portal finden Sie weiterführende Links und Hinweise rund um den Studienbeginn an der Hochschule Hannover.
Wenn Sie aufgrund Ihres beruflichen Werdegangs zur Aufnahme eines Studiums ohne Abitur berechtigt sind und sich für ein Studium an der Hochschule Hannover entschieden haben, bewerben Sie sich bitte über das Bewerbungsportal der Hochschule. Hier finden Sie auch Informationen über Bewerbungsfristen und organisatorische Abläufe.
Übrigens können Sie sich Ihre beruflich erworbenen Qualifikationen nach einer erfolgreichen Bewerbung an der Hochschule Hannover unter Umständen anrechnen lassen, sodass sich Ihre Wochenstundenzahl im Semester verkürzen kann. Die Anrechnung erfolgt in der Fakultät, in der Ihr Studiengang angesiedelt ist.