Langzeitstudiengebühren

Bei Aufnahme eines Studiums erhalten Studierende in Niedersachsen ein sogenanntes Studienguthaben, daher ist das Studium von Bachelor und konsekutivem Master* innerhalb der ausgewiesenen Regelstudienzeit gebührenfrei.

Wird die Regelstudienzeit überschritten, werden nach einer bestimmten Anzahl weiterer Semester in Niedersachsen Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500,- € pro Semester erhoben. Die Regelstudienzeit unterscheidet sich je nach Abschlussart und manchmal auch nach Hochschulart (zum Beispiel haben die meisten Bachelor-Studiengänge eine Regelstudienzeit von 7 Semestern).

Bitte beachten Sie ab dem 02.03.2026:

Der Antrag auf Befreiung der Langzeitgebühren gem. § 13 und § 14 wird ab dem 02.03.2026 ausschließlich digital bearbeitet und kann nur noch online gestellt werden.
Den Online-Antrag finden Sie in Ihrem Campusmanagement unter “Studienservice”.

Informationen zur Langzeitstudiengebühr

Glossar

  • *Konsekutive Master-Studiengänge

    Die Konsekutive Master-Studiengänge bauen inhaltlich auf einem vorausgehenden Bachelor-Studiengang auf, vertiefen also die erworbenen Kenntnisse; oder sie bieten die Möglichkeit, ergänzende Qualifikationen in einer anderen Fachrichtung zu erwerben. Sie dauern zwischen 2 bis 4 Semester und sind nach BAföG förderungsfähig. Die meisten angebotenen Master-Studiengänge sind konsekutiv, der Rest sind weiterbildende Master.

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