Recht

Richtlinie für das Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung an der Hochschule Hannover

Allgemeines

Die Hochschule Hannover ermöglicht es jedem Menschen die eigenen Ressourcen diskriminierungsfrei optimal zu entwickeln.

Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität sowie sexuelle Diskriminierung sind verboten.

Die Hochschule Hannover bietet Betroffenen ihre Unterstützung an und hat ihr Beratungsangebot in § 3 der Richtlinie für das Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung an der Hochschule Hannover zusammengefasst.

Ein strukturiertes Beschwerdeverfahren erfolgt nach § 4 der Richtlinie. Dieses wird durch das Dezernat 1 - Personal und Recht, Team Recht durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Eine anonymisierte Beschwerde ist nicht möglich. Studierende haben die Möglichkeit, anonymisiertes Feedback über die Feedbackbox zu adressieren.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für das Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung an der Hochschule Hannover