Frau Stephanie Heine B.Sc.
Hochschule Hannover
Servicezentrum Beratung
Servicebüro Beeinträchtigung und Studium
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude: 1J
Raum 1.09
Auf den folgenden Unterseiten finden Sie Informationen zu einer Bewerbung über einen Härtefallantrag, sowie die Beantragung einer Teilbefreiung von den Semestergebühren.
Frau Stephanie Heine B.Sc.
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Semesterbeiträge sind Beiträge zur Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr, Inanspruchnahme von Leistungen des Studentenwerks (Mensa, Wohnheime) und einen Beitrag zur studentischen Selbstverwaltung (AStA).
Der Semesterbeitrag verbleibt nicht in der Hochschule (außer AStA-Beitrag). Er enthält die folgenden zu zahlenden Beiträge an genannte Empfänger:
Weitere und ausführliche Informationen über Semesterbeiträge für alle Standorte finden Sie hier.
Für alle Studierenden der Hochschule Hannover gibt es die CampusCard (Studierendenausweis); seit 2004 inklusive Semester-Ticket Niedersachsen/Bremen der Deutschen Bahn (DB).
Damit können alle Strecken innerhalb aller Tarifzonen des Großraums Hannover (Stadtbahnen, Busse) und fast alle Nahverkehrszüge in Niedersachsen und Bremen genutzt werden. Neben Zügen der Deutschen Bahn – je nachdem, welche Verträge der AStA mit der jeweiligen Hochschule abschließt – können auch noch Strecken anderer Bahngesellschaften genutzt werden.
Es empfiehlt sich unbedingt ein Blick auf den genauen Streckenplan auf der AStA Homepage.
Ausgenommen von der Abnahmepflicht sind unter anderem schwerbehinderte Studierende.
Schwerbehinderte Studierende zahlen den kompletten Semesterbeitrag mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung und bekommen den Beitrag im zweiten Schritt erstattet.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Den Antrag dazu finden Sie auf der Seite Antragsformulare (10. Antrag auf Teilbefreiung von den Semestergebühren auf Grund einer Schwerbehinderung).
Diesen geben sie mit den erforderlichen Nachweisen (aktuelle CampusCard, Schwerbehindertenausweis (Kopie), das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke (Kopie) im Servicecenter des Dezernats - Akademische Angelegenheiten ab. Das Semesterticket wird Ihnen nach der Bearbeitung mit der Post zugesandt.
WICHTIG: Sie müssen den Antrag spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn einreichen, um sich von den Beiträgen, die die Beförderung betreffen, befreien lassen zu können.
Sommersemester:
Vorlesungsbeginn: 01. März Fristende: 31. März
Wintersemester:
Vorlesungsbeginn: 20. September* Fristende: 19. Oktober*
*bzw. angelehnt an den tatsächlichen Semesterbeginn
Die in der Härteqoute zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an Bewerber*innen vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne Berücksichtigung von Leistung oder Wartezeit zur sofortigen Zulassung vor allen anderen Bewerber*innen.
Die Härtequote in den Zulassungsverfahren örtlich zulassungsbeschränkter grundständiger Studiengänge, also dem Bachelor Studium, beträgt 2%. (§4 Abs. 1 i.V.m § 1Nr. 1 Niedersächsisches Hochschulvergabe Verordnung)
Da die Anzahl der in der Härtequote zu vergebenen Studienplätzen begrenzt ist, ist es möglich, dass nicht jeder Studieninteressierte, der als besonderer Härtefall anerkannt wurde, einen Studienplatz erhält. Dies gilt vor allem für besonders stark nachgefragte örtlich zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge mit wenigen zu vergebenden Studienplätzen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. (§15 Satz 2 Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung)
Wichtig: Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Studieninteressierten die allgemeinen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen.
Beispiele von Begründungsansätzen:
1. Bei der Online-Bewerbung, müssen Sie unter Punkt 9 die Beantragung eines Härtefalls bejahen. Am Ende der Bewerbung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer.
2. Anschließend stellen Sie einen formlosen Antrag mit einer einschlägigen und ausführlichen Begründung. Zu dem Antrag müssen Sie zum Beispiel ein ärztliches Gutachten, Ihren Schwerbehindertenausweis oder anderweitige Dokumente beifügen, die den Härtefallantrag in Ihrer Begründung unterstützen.
3. Unter der Angabe Ihrer Bewerbernummer reichen Sie die Unterlagen (formloser Antrag + Nachweise) direkt und unverzüglich spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsstichtag schriftlich bei der Hochschule Hannover ein.
Hochschule Hannover
Akademische Angelegenheiten
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
4. Ende Januar/Anfang Februar für das jeweilige Sommersemester und Ende Juli/Anfang August für das jeweilige Wintersemester erhalten Sie eine Nachricht, ob Sie aufgrund des Härtefallantrags eine sofortige Zulassung erhalten.