Anschrift / Kontakt:
Hochschule Hannover
Servicezentrum Beratung
Info-Point
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Studierendenzentrum 1J, 1 Etage, Raum 1.01
Die Studierende anderer Hochschulen und Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu beantragen.
Sie können an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren teilnehmen, wenn die zuständigen Lehrdozenten dies befürworten.
Gemäß § 12 der Immatrikulationsordnung der Hochschule Hannover in der zurzeit gültigen Fassung, können bestimmte Lehrveranstaltungen nur bis zum Umfang von acht Wochenstunden bzw. maximal 15 Credits besucht werden.
Gemäß § 13 Abs. 5 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung von den Gasthörenden pro Semester Gebühren in Höhe von:
So können Sie den Antrag stellen:
Hinweis: Der Antrag auf Zulassung als Gasthörerschaft ist für jedes Semester gesondert abzugeben.
Umfangreiche Informationen über das Studium für Flüchtlinge finden Sie auf der Seite Studieren in Niedersachsen.
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Studierendenzentrum 1J, 1 Etage, Raum 1.01
Mo.-Do. von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr. Erreichbarkeit per E-Mail
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