Gasthörerschaft

Teilnahmebedingungen:

Die Studierende anderer Hochschulen und Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu beantragen.
Sie können an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren teilnehmen, wenn die zuständigen Lehrdozenten dies befürworten.
Gemäß § 12 der Immatrikulationsordnung der Hochschule Hannover in der zurzeit gültigen Fassung, können bestimmte Lehrveranstaltungen nur bis zum Umfang von acht Wochenstunden bzw. maximal 15 Credits besucht werden.

 


Gebühren:

Gemäß § 13 Abs. 5 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung von den Gasthörenden pro Semester Gebühren in Höhe von:

  • 110 Euro bei einer Belegung bis 4 Semesterwochenstunden
  • 160 Euro bei einer Belegung von mehr als 4 Semesterwochenstunden
  • 250 Euro bei Einzelunterricht

 


Anmelden:

So können Sie den Antrag stellen:

  • Die Lehrveranstaltungen eintragen und die Unterschrift des Lehrenden einholen
  • Den Antrag auf Zulassung als Gasthörschaft und den Einzahlungsbeleg im Dezernat - Akademische Angelegenheiten abgeben.

Hinweis: Der Antrag auf Zulassung als Gasthörerschaft ist für jedes Semester gesondert abzugeben. 


Information und Beratung für Geflüchtete

Umfangreiche Informationen über das Studium für Flüchtlinge finden Sie auf der Seite Studieren in Niedersachsen.

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Info-Point

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Fr. Erreichbarkeit per E-Mail

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