Studierende, die ihre Bachelor- oder Masterprüfung erfolgreich bestanden haben, werden grundsätzlich zum Ende eines Semesters - sofern die Info über das Bestehen der Prüfung seitens der Fakultät bekanntgegeben wurde (i.d.R. durch die Eintragung der Benotung im System) - von D3 – Akademische Angelegenheiten exmatrikuliert.
Eine Erstattung der Gebühren und Beiträge ist gem. § 19 Abs. 6 NHG innerhalb eines Monats nach Verlesungsbeginn möglich (Sommersemester eines Jahres: 31.03./Wintersemester eines Jahres 19.10.). Sofern das Datum der Abschlussprüfung im Rückerstattungszeitraum liegt, kann ein Antrag auf Erstattung der Gebühren und Beiträge gestellt werden:
Online-Antrag Geltendmachung der Rückerstattung
Damit die Erstattung eingeleitet werden kann, ist es zudem dringend erforderlich, einen eigenen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen:
Online-Antrag auf Exmatrikulation
Das Datum der Exmatrikulation muss sich innerhalb des Erstattungszeitraumes befinden. Beide Anträge können innerhalb der Erstattungsfrist in Ihrem Campusmanagement unter “Studienservice” gestellt werden. Die Abgabe der Campus Card ist nicht erforderlich.