Für einige Studiengänge werden Vorpraktika zum Studienbeginn gefordert.
Außerdem ist für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erlangt haben, eine vorherige Bewerbung über uni-assist an der Hochschule Hannover nötig. Hierfür gibt es gesonderte frühere Fristen. Weitere Informationen bekommen Sie hier.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.
Aktuelle Änderungen:
Für den Studiengang Heilpädagogik (BAH) umfasst das Vorpraktikum nur noch 6 Wochen und muss vor Studienbeginn oder bis spätestens zu Beginn des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden.
Für die nicht-dualen Studiengänge der Fakultät II, also Maschinenbau (MAB), Ingenieurinformatik Maschinenbau (IIM), Verfahrens- Energie- und Umwelttechnik (VEU) und Wirtschaftsingenieur Maschinenbau (WIM) wurde das Vorpraktikum auf 8 Wochen verkürzt. Das Vorpraktikum muss generell bis zum Vorlesungsbeginn des vierten Fachsemesters nachgewiesen werden. Im Sommersemester ist die Frist i.d.R. der 1.3., im Wintersemester i.d.R. der 20.9.
In den Bachelorstudiengängen Innenarchitektur, Produktdesign, MODE: konzept. design. kommunikation. sowie Szenografie – Kostüm – Experimentelle Gestaltung ist ein sechswöchiges Vorpraktikum im handwerklichen oder technischen Bereich nachzuweisen. Grundsätzlich ist das Vorpraktikum bis zum Studienbeginn abzuleisten. Neu ist die Möglichkeit das auf Antrag und aus wichtigem Grund eine Zulassung mit der Auflage erfolgen kann, dass das Praktikum bis zum Beginn des zweiten Fachsemesters nachgeholt wird.
Weitere Besonderheiten und Fristen finden Sie hier.