Für einige Studiengänge werden Vorpraktika zum Studienbeginn gefordert.
Außerdem ist für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erlangt haben, eine vorherige Bewerbung über uni-assist an der Hochschule Hannover nötig. Hierfür gibt es gesonderte frühere Fristen. Weitere Informationen bekommen Sie hier.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.
Aktuelle Änderungen:
Für den Studiengang Heilpädagogik (BAH) umfasst das Vorpraktikum nur noch 6 Wochen und muss vor Studienbeginn oder bis spätestens zu Beginn des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden.
Für die nicht-dualen Studiengänge der Fakultät II, also Maschinenbau (MAB), Ingenieurinformatik Maschinenbau (IIM), Verfahrens- Energie- und Umwelttechnik (VEU) und Wirtschaftsingenieur Maschinenbau (WIM) wurde das Vorpraktikum auf 8 Wochen verkürzt. Das Vorpraktikum muss generell bis zum Vorlesungsbeginn des vierten Fachsemesters nachgewiesen werden. Im Sommersemester ist die Frist i.d.R. der 1.3., im Wintersemester i.d.R. der 20.9.