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Hauptwahlausschuss

Der Hauptwahlausschuss wird vom Senat jeweils in der ersten Sitzung des Wintersemsters für die Dauer von zwei Jahren (Bedienstete) bzw. einem Jahr (Studierende) gewählt und trifft die wichtigsten Beschlüsse während der Wahl, z.B. Zulassung von Wahlvorschlägen, Feststellung des Wahlergebnisses und Entscheidung über Widersprüche.



Die aktuellen Mitglieder des Hauptwahlausschusses:

Hauptwahlausschuss für die Wahl im Wintersemester 2025/2026

 

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