Im Rahmen des ERASMUS+ Programms können Studierende auch Praktika im Ausland realisieren. Es können sowohl Pflichtpraktika/Praxisaufenthalte als auch freiwillige Praktika/Praxisaufenthalte gefördert werden.
Im folgenden Video der Nationalen Agentur im DAAD werden ERASMUS+ Praktika anschaulich erklärt:
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ERASMUS+ Teilnehmende erhalten eine länderabhängige monatliche Förderung. Eine Förderung wird taggenau berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Basis der durch die aufnehmende Einrichtung gezeichneten Unterlagen.
Ziel ist es möglichst allen Teilnehmenden eine Förderung zu gewähren. Je nach Verfügbarkeit der Mittel kann es dazu kommen, dass der Zeitraum der finanziellen Förderung begrenzt werden muss.
Förderhöhe und Ländergruppen im ERASMUS+ Projekt 2024 (Aufenthalte ab WiSe 2024):
Es können maximal 240 Tage gefördert werden.
Länderkategorie I: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 750 Euro pro Monat
Länderkategorie II: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 690 Euro pro Monat
Länderkategorie III: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 690 Euro pro Monat
ERASMUS+ Green Mobility:
Zusätzliche finanzielle Förderung bei nachweislicher Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
Aufstockungsbeträge / Top Ups:
Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Monat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
Studierende mit Beeinträchtigung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) antreten
Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
erwerbstätige Studierende (Einkommen monatlich zwischen 450 und 850€, mindestens 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Aufenthalts)
Die betreffenden Zielgruppen erhalten zusätzlich 250 Euro pro Monat zu ihrer ERASMUS+ Förderung.
Förderhöhe und Ländergruppen im ERASMUS+ Projekt 2025 (Aufenthalte ab SoSe 2026):
Praktika mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten werden maximal 120 Tage gefördert
Praktika mit einer Dauer von bis zu 8 Monaten werden maximal 180 Tage gefördert
Länderkategorie I: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 600 Euro pro Monat
Länderkategorie II: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 540 Euro pro Monat
Länderkategorie III: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 540 Euro pro Monat
Zusätzlich erhalten alle Erasmus-Teilnehmenden ab dem Sommersemester 2026 auch eine nach Entfernung gestaffelte Reisekostenpauschale:
Reisedistanz
Standardreise
Green Travel
10 und 99 KM
28 EUR
56 EUR
100 und 499 KM
211 EUR
285 EUR
500 und 1999 KM
309 EUR
417 EUR
2000 und 2999 KM
395 EUR
535 EUR
3000 und 3999 KM
580 EUR
785 EUR
4000 und 7999 KM
1.188 EUR
1.188 EUR
8000 KM oder mehr
1.735 EUR
1.735 EUR
ERASMUS+ Green Mobility:
Zusätzliche finanzielle Förderung bei nachweislicher Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
Aufstockungsbeträge / Top Ups:
Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Monat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
Studierende mit Beeinträchtigung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) antreten
Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
erwerbstätige Studierende (Einkommen monatlich zwischen 450 und 850€, mindestens 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Aufenthalts)
Die betreffenden Zielgruppen erhalten zusätzlich 250 Euro pro Monat zu ihrer ERASMUS+ Förderung.
Zielgruppe Studierende: Immatrikulation an der Hochschule Hannover
Zielgruppe Graduierte/Absolvent*innen: bevorstehender Abschluss an der Hochschule Hannover
Mindestaufenthalt von 2 Monaten an der aufnehmenden Einrichtung
Praktikum/Praxisaufenthalt sollte in Zusammenhang mit dem Studium/den Studieninhalten stehen
Praktikum/Praxisaufenthalt muss in einem Unternehmen oder einer Einrichtung in einem der ERASMUS+ Programmländer stattfinden
Tätigkeit sollte in Vollzeit ausgeübt werden (in der Regel 35-40 Stunden)
Pro Studienzyklus (BA/MA) können bis zu 12 Monate (Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum) gefördert werden
Zielgruppe Studierende: Praktikum/Praxisaufenthalt muss während des Studiums absolviert werden
Zielgruppe Graduierte/Absolvent*innen: Praktikum/Praxisaufenthalt muss nach dem Abschluss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Studiums stattfinden
Nicht förderfähig sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Jede Fakultät der Hochschule Hannover hat International Faculty Offices eingerichtet. Die zuständigen Kolleg*innen informieren und beraten bei Fragen zum Thema Anerkennung.
Der Bereich Internationales im Servicezentrum Beratung unterstützt Sie bei der Planung und der Realisierung eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des ERASMUS+ Programms.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu ERASMUS+ Praktika sowie den anfallenden Formalitäten an
ERASMUS+ Praktikum und stellv. ERASMUS+ Hochschulkoordination