Förderhöhe und Ländergruppen im ERASMUS+ Projekt 2023 (Aufenthalte ab SoSe 2024):
Es können maximal 240 Tage gefördert werden.
Länderkategorie I: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 750 Euro pro Monat
Länderkategorie II: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 690 Euro pro Monat
Länderkategorie III: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechischien, Türkei, Ungarn: 640 Euro pro Monat
ERASMUS+ Green Mobility:
Pauschale in Höhe von 50 Euro bei nachweislicher Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
Aufstockungsbeträge / Top Ups:
Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Monat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
- Studierende mit Beeinträchtigung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
- Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) antreten
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende (Einkommen monatlich zwischen 450 und 850€, mindestens 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Aufenthalts)
Die betreffenden Zielgruppen erhalten zusätzlich 250 Euro pro Monat zu ihrer ERASMUS+ Förderung.
Förderhöhe und Ländergruppen im ERASMUS+ Projekt 2024 (Aufenthalte ab WiSe 2024):
Es können maximal 240 Tage gefördert werden.
Länderkategorie I: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 750 Euro pro Monat
Länderkategorie II: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 690 Euro pro Monat
Länderkategorie III: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 690 Euro pro Monat
ERASMUS+ Green Mobility:
Zusätzliche finanzielle Förderung bei nachweislicher Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel
Aufstockungsbeträge / Top Ups:
Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Monat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden
- Studierende mit Beeinträchtigung (ab GdB 20) oder chronischer Erkrankung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
- Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) antreten
- Erstakademiker*innen (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende (Einkommen monatlich zwischen 450 und 850€, mindestens 6 Monate fortlaufend vor Antritt des Aufenthalts)
Die betreffenden Zielgruppen erhalten zusätzlich 250 Euro pro Monat zu ihrer ERASMUS+ Förderung.