Deutschlandticket

Mit dem Deutschlandticket erhalten Studierende eine bundesweit gültige Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr. Als Deutschlandsemesterticket ermöglicht es die Nutzung von Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen in ganz Deutschland. Fernverkehrszüge (z. B. ICE, IC oder EC) sind ausgeschlossen.

Befreiung vom Anteil der Bahnträger (D-Ticket)

Eine Befreiung vom Anteil der Bahnträger (D-Ticket) am Semesterticket ist aufgrund vertraglicher Regelungen leider grundsätzlich nicht möglich. Das Deutschlandsemesterticket ist bereits im regulären Semesterbeitrag enthalten und wird als Solidarticket von allen Studierenden getragen.

Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn Sie im Besitz einer Wertmarke aufgrund einer Schwerbehinderung sind oder nachweislich ein Pflichtpraktikum außerhalb Deutschlands absolvieren. Im Fall eines Pflichtpraktikums außerhalb Deutschlands benötigen wir als Nachweis bitte ein Learning Agreement, um eine Befreiung vom D-Ticket prüfen und vornehmen zu können.

Diese Regelungen wurden vom AStA mit den jeweiligen Bahnträgern verhandelt; wir ziehen die Entgelte lediglich ein.

Weiter Informationen zum Deutschlandticket stehen auf der Webseite vom Asta.