Damit Sie sich beurlauben lassen können, müssen triftige Gründe vorliegen.
Solche Gründe sind:
- Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist
- Krankheit
- Mutterschutz/Elternzeit
- Pflege nahstehender Angehöriger
- Studienaufenthalt im Ausland, sofern es nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und die dort erbrachten Studienleistungen nicht auf das Studium angerechnet werden
- Sonstige wichtige Gründe
Beurlaubte Studierende bleiben weiterhin eingeschrieben und dürfen die Bibliothek sowie das Rechenzentrum nutzen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
- keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit der CampusCard.
Die CampusCards der Studierenden, die ein Urlaubssemester beantragt haben, erhalten den Gültigkeitsaufdruck inkl. des Zusatzes "kein ÖPNV" (keine öffentlicher Personennahverkehr). Diese Studierenden sollten deshalb ihre Karte zu Beginn des Urlaubssemesters validieren. -
Sie dürfen keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Prüfungsleistungen erbringen
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Sie haben weder ein aktives noch passives Wahlrecht
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Sie nehmen nicht an der Selbstverwaltung der Hochschule teil