Damit Sie sich beurlauben lassen können, müssen triftige Gründe vorliegen.
Solche Gründe sind:
- Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist
- Krankheit
- Mutterschutz/Elternzeit
- Pflege nahstehender Angehöriger
- Studienaufenthalt im Ausland, sofern es nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und die dort erbrachten Studienleistungen nicht auf das Studium angerechnet werden
- Sonstige wichtige Gründe
Beurlaubte Studierende bleiben weiterhin eingeschrieben und dürfen die Bibliothek sowie das Rechenzentrum nutzen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
- keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Deutschland-Semesterticket
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Sie dürfen keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Prüfungsleistungen erbringen
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Sie haben weder ein aktives noch passives Wahlrecht
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Sie nehmen nicht an der Selbstverwaltung der Hochschule teil