Dabei arbeitet die Kommission wie folgt:
- Stellungnahmen zu Forschungsvorhaben werden von der Kommission nur auf Antrag der (jeweils) verantwortlichen Wissenschaftler/innen erarbeitet. Vorhaben von Studierenden werden von der Kommission nur bearbeitet, wenn Wissenschaftler/innen der Hochschule dafür verantwortlich einen Antrag stellen.
- Die Kommission berät in ethischen Fragen wissenschaftlicher Forschung - und beschäftigt sich nicht mit der Qualität oder Eignung der in den Vorhaben vorgesehenen Methoden und Vorgehensweisen.
- Die Kommission beschäftigt sich nur mit ethischen Fragen wissenschaftlicher Forschung, nicht mit Fragen des ethischen und fairen Umgangs mit Studierenden, Mitarbeiter/innen und Kollegen/innen.
- Die Kommission kann juristische oder datenschutzrechtliche Fragen nicht beantworten. Für derartige Fragen sind das Justiziariat (z.B. wg. Vertragsfragen, Patentrechten, Urheberrechten, Verwertungsrechten) oder die Datenschutzmitarbeiter/innen der Hochschule ansprechbar.
Zur Prüfung der Möglichkeit oder Notwendigkeit eines Antrags auf Stellungnahme der Kommission zu einem Forschungsvorhaben können Sie sich am nachstehenden Ablaufschema orientieren, das Sie sich auch hier herunterladen können.
Wichtiger Hinweis: Laut § 4 Absatz 1 der Ordnung der TEK-HsH sind Studierende der HsH nicht antragsberechtigt.