Die Numerus-Clausus-Übersicht ist primär für Schüler*innen gedacht und stellt die Ergebnisse des Vergabeverfahrens vereinfacht dar.
Wo lag der Numerus Clausus (NC)?
An der Hochschule Hannover gibt es zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge. Zulassungsfrei sind alle Studiengänge der Fakultäten I und II sowie die Studiengänge Informationsmanegement und Medizinisches Informationsmangement der Fakultät III. Alle anderen Studiengänge sind zulassungsbeschränkt.
Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen pro Studiengang vorhanden ist. Gibt es mehr Bewerbungen als Studienplätze, gelten folgende Kriterien:
80 bzw. 90% der Studienplätze werden nach dem hochschuleigenem Auswahlverfahren und/oder nach der Durchschnittsnote vergeben.
Beim hochschuleigenem Auswahlverfahren wird die Durchschnittsnote mit Fachnoten und bei einigen Studiengängen mit weiteren Kriterien wie einer einschlägigen Berufsausbildung oder einem Test kombiniert.
10 bzw. 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Wartezeit ist die Zeit nach dem Erwerb der Fach- bzw. Hochschulreife, in der Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Es werden maximal 7 Wartesemester anerkannt – eine höhere Wartezeit gibt es also nicht. Die Wartezeit wird in Halbjahren (Hj.) bemessen.

Die in der Übersicht genannten NCs für die Bachelor-Studiengänge wurden von der Studierendenverwaltung für das angegebene Semester ermittelt. Sie dienen Ihnen als Orientierung und bedeuten nicht, dass Sie zum kommenden Wintersemester einen Studienplatz in einem konkreten Studiengang erhalten, wenn Sie den hier aufgeführten NC erreichen oder dass Sie keine Chance haben, wenn Ihr Durchschnitt etwas schlechter ist.
Für die Master-Studiengänge gibt es keine solche NC-Übersicht, da neben der Abschluss-Note des ersten Studiums immer weitere Kriterien wie Motivationsschreiben, Auswahlgespräche u.a. herangezogen werden.
Die Kriterien für die einzelnen Master-Studiengänge finden Sie auf den Fakultäts-Seiten.
Fakultät II, die dualen Studiengänge
Fakultät IV
Fakultät V
- Pflege (berufsintegrierender Studiengang)
Hier finden Sie weitere genaue Vergabekriterien.