Kontakt
Sabine Halling
Hochschule Hannover
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Der Familienservice unterstützt alle Hochschulangehörigen in der Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf, egal ob Sie Verantwortung für Kinder tragen oder Angehörige betreuen oder pflegen. Unser Ziel ist es Arbeits- und Studienbedingungen zu schaffen, die den verschiedenen Lebensentwürfen und -situationen der Familien an der Hochschule gerecht werden. Sie können sich individuell und vertraulich zu allen Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Familie beraten lassen.
Sabine Halling
Hochschule Hannover
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Weiterhin gelten veränderte Rahmenbedingungen aufgrund von Covid-19 in der häuslichen und stationären Pflege. Informationen zu den Regelungen finden Sie hier.
Auf dieser Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums finden Sie aktuelle Informationen für Schulen, Kitas, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.
Der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit geringem Einkommen wurde zur krisenbedingten Unterstützung von Eltern zu einem Notfall-KiZ angepasst. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ und der Bundesagentur für Arbeit.
Auf dem Familienportal stellt das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Frauen Informationen zur finanziellen Unterstützung und Hilfen für Familien in der Corona-Zeit bereit.
MensaCard Kids
Mit der MensaCard Kids erhalten studierende Eltern in den Mensen des Studentenwerks Hannovers einmal pro Tag ein kostenloses Essen für ihre Kinder. Die MensaCard Kids gilt für Kinder bis 12 Jahre mit mindestens einem Elternteil, das an einer der hannoverschen Hochschulen immatrikuliert ist.
Weitere Informationen zur MensaCard Kids erhalten Sie beim Studentenwerk Hannover.
Schwangere Beschäftigte sollen im Home Office arbeiten.
In begründeten Ausnahmefällen und nach Konsultation von Haus- bzw. Frauen-ärzt*innen und der Betriebsärztin (stvonderbecke@medituev.de) sowie der Einbeziehung der verantwortlichen Führungskräfte, kann ggf. eine Tätigkeit möglich sein, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Bei unbedingt erforderlicher Anwesenheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz, sollte eine arbeitsmedizinische Beratung durch die Betriebsärzt*innen erfolgen. Unter weiterer Beteiligung der Führungskräfte können ggf. individuelle Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Schwangere Studierende sollten erst nach ausführlicher ärztlicher Beratung, z.B. durch die betreuenden Frauenärzt*innen an Präsenzveranstaltungen mit anderen Studierenden teilnehmen.
Prüfungen sollten bei Bedarf als Einzelprüfungen in separaten Räumen organisiert werden.