Zu den Aufgaben des Ansprechpartners für Korruptionsbekämpfung gehört unter anderem die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema Korruption für Mitarbeitende der Hochschule, die Entgegennahme von Meldungen über korruptives Fehlverhalten an der Hochschule sowie die nachfolgende Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden.
Nicht zu seinen Aufgaben gehört die Entscheidung über die Genehmigung der Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen. Dafür ist weiterhin die Personalabteilung (D1) zuständig.
Meldungen über korruptives Fehlverhalten an der Hochschule können sowohl Studierende als auch Mitarbeitende intern an den Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung tätigen. Dies kann per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail erfolgen. Selbstverständlich werden die Meldungen vertraulich behandelt.
Alternativ können Sie solche Meldungen auch an externe Strafverfolgungsbehörden tätigen. Zuständig für die Entgegennahme sind insbesondere:
Über das sogenannte BKMS-System können Sie Meldungen über korruptives Fehlverhalten an das LKA Niedersachsen vollständig anonym tätigen:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&c=-1&language=ger
Gemeinsam schützen wir die Glaubwürdigkeit unserer Hochschule, die Qualität von Forschung und Lehre und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Für Rückfragen oder vertrauliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung.