Korruptionsbekämpfung

Integrität, Transparenz und Fairness sind die Grundlagen guter Wissenschaft, guter Verwaltung und guter Lehre. Deshalb setzt die Hochschule Hannover klare Regeln zur Korruptionsprävention, stärkt eine Kultur der Verantwortung und geht Hinweisen konsequent nach.

Korruption ist der Missbrauch einer anvertrauten Position zu privatem Vorteil. Sie umfasst strafbare Handlungen wie Bestechung und Bestechlichkeit sowie unzulässige Vorteilsannahme, kann aber auch Regelverstöße betreffen, die das Vertrauen in sachliche Entscheidungen untergraben.

Im Hochschulkontext gehören dazu unter anderem:

  • Beeinflussung von Entscheidungen durch Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile
  • Vorteilsgewährung bei Einstellungen, Beförderungen, Prüfungen oder Vergaben
  • Manipulation von Ausschreibungen, Beschaffungen oder Drittmittelverwendungen
  • Interessenkonflikte, die nicht offengelegt werden

Korruption ist schädlich, weil sie wissenschaftliche Qualität und akademische Freiheit untergräbt: Entscheidungen werden nicht mehr nach Leistung, Evidenz und klaren Regeln getroffen. Sie verletzt die Chancengerechtigkeit für Studierende, Mitarbeitende sowie Partnerinnen und Partner der Hochschule und verzerrt den Wettbewerb, was Beschaffungen verteuert und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln beeinträchtigt. Darüber hinaus gefährdet Korruption die Reputation der Hochschule, schwächt Vertrauensbeziehungen zu Förderern und Partnern und beeinträchtigt die Einwerbung von Drittmitteln. Nicht zuletzt kann sie erhebliche rechtliche Konsequenzen für Einzelne und die Institution nach sich ziehen.

Die Hochschule Hannover hat sich zum Ziel gesetzt, Korruption effektiv zu bekämpfen. Dazu gehört einerseits die Prävention, aber andererseits auch die konsequente straf- und dienstrechtliche Verfolgung von Fehlverhalten. Zu diesem Zweck wurde gemäß Ziffer 6.1 der Antikorruptionsrichtlinie der Landesregierung ein Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung bestellt.

Kontakt

Prof. Dr. jur. Artur Geier

  • Professor für Wirtschaftsrecht, ehemaliger Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Hannover, Zentralstelle für Korruptionsdelikte
  • Raum 1H.1.22 (Campus Linden)
  • artur.geier(at)hs-hannover.de
Foto Artur Geier

Zu den Aufgaben des Ansprechpartners für Korruptionsbekämpfung gehört unter anderem die Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen zum Thema Korruption für Mitarbeitende der Hochschule, die Entgegennahme von Meldungen über korruptives Fehlverhalten an der Hochschule sowie die nachfolgende Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden.

Nicht zu seinen Aufgaben gehört die Entscheidung über die Genehmigung der Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen. Dafür ist weiterhin die Personalabteilung (D1) zuständig.

Meldungen über korruptives Fehlverhalten an der Hochschule können sowohl Studierende als auch Mitarbeitende intern an den Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung tätigen. Dies kann per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail erfolgen. Selbstverständlich werden die Meldungen vertraulich behandelt.

Alternativ können Sie solche Meldungen auch an externe Strafverfolgungsbehörden tätigen. Zuständig für die Entgegennahme sind insbesondere:

Über das sogenannte BKMS-System können Sie Meldungen über korruptives Fehlverhalten an das LKA Niedersachsen vollständig anonym tätigen:

https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=lka149ni&c=-1&language=ger

Gemeinsam schützen wir die Glaubwürdigkeit unserer Hochschule, die Qualität von Forschung und Lehre und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Für Rückfragen oder vertrauliche Beratung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung.