Soziale Arbeit - berufsbegleitend (SBW)

Dieser berufsbegleitende Bachelorstudiengang Soziale Arbeit befähigt die Studierenden, in den vielfältigen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit kompetent und verantwortlich zu handeln und dabei reflektiert Anschluss an neuere Entwicklungen zu halten.

Hierbei richtet er sich, mehr noch als der grundständige Studiengang, an den Vorerfahrungen der Studierenden in Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit aus, weshalb auch eine Ausbildung und Berufserfahrung Voraussetzungen für die Bewerbung sind.

Der berufsbegleitende Studiengang Soziale Arbeit ist speziell für die Bedürfnisse von Studierenden konzipiert, die sich schon in diesen Arbeitsfeldern bewegen, denen hierfür jedoch bisher die Qualifikation fehlt.

Das Studium qualifiziert Sie für alle Arbeitsfelder und Anforderungen der Sozialen Arbeit und eröffnet Ihnen zahlreiche berufliche Perspektiven.

>>> Positionspapier der Lehrenden der Abteilung Soziale Arbeit der Fakultät V der Hochschule Hannover gegen (extrem) rechte Positionen

Kurzübersicht

  • Abschluss

    Bachelor of Arts (B.A.)

  • Studienbeginn

    Sommersemester

  • Studienform

    berufsbegleitend

  • Zulassungsmodus

    örtlich zulassungs­beschränkt

  • Interessensgebiet
    Pädagogik
  • Regelstudienzeit

    6

  • Bewerbungsschluss

    15. Januar

  • Vertiefungen / Studienschwerpunkte

    Wahlpflichtmodul im 6. Semester

  • Vorpraktikum

    Nicht notwendig

Termine und aktuelle Informationen

Studienstruktur

Der berufsbegleitende Studiengang umfasst sechs Semester (Studienform: Vollzeit, berufsbegleitend (Berufstätigkeit in Teilzeit, min. 20 Stunden)). Er orientiert sich in seiner Zeitstruktur an den speziellen Bedürfnissen der berufsbegleitend Studierenden und gliedert die Studienbelastung demzufolge in vier Teile.

Berufsanerkennungsjahr (BAJ)

An das Studium schließt sich ein Berufsanerkennungsjahr (BAJ) von einem Jahr an. Es ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung. Die Absolvent*innen des Studiengangs arbeiten während dieser Zeit auf der Grundlage eines Praktikanten*innen bzw. Ausbildungsverhältnisses in Institutionen Sozialer Arbeit unter Anleitung erfahrener Berufskolleg*innen und werden während des Berufsanerkennungsjahres mit kontinuierlichen Studientagen und Beratungsangeboten betreut und begleitet.

Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in ist der Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit und eine erfolgreich absolvierte 12-monatige berufspraktische Tätigkeit mit dem bestandenen Abschlusskolloquium.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen sowie der Durchführung dieser zweiten Ausbildungsphase finden Sie auf der Seite des Praktikumsamts.

Ihre Ansprechpersonen für das Berufsanerkennungsjahr sind:

Beauftragter für Praktika & Praxiskontakte

Richard Kaiser

Ansprechperson Praktikum M 11 und Berufsanerkennungsjahr (BAJ)/Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA)

Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung per E-Mail

Raum: 3C.0.01

+49 511 9296 3177

f5-praktikumsamt(at)hs-hannover.de

Beauftragte für Praktika & Praxiskontakte

Janka Posselt

Ansprechperson Praktikum M 11 und Berufsanerkennungsjahr (BAJ)/Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA)

Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung per E-Mail

Raum: 3C.0.01

+49 511 9296 3177

f5-praktikumsamt(at)hs-hannover.de

Bewerbung & Immatrikulation

Für Fragen zur Bewerbung, Zugangsvoraussetzungen, Immatrikulation und zu den einzureichenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an:

Dezernat - Akademische Angelegenheiten der Hochschule Hannover (HsH)
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Gebäude 1G

+49 511 9296 8888

studierendenservice(at)hs-hannover.de

Studiengangsleitung

Bei Fragen zu Studieninhalten wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpersonen Prüfungsamt der Fak. V

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