Gasthörerschaft

Sie haben die Möglichkeit einzelne Module/ Veranstaltungen als Gasthörer*in zu besuchen. Sie können nach Antrag auch Prüfungen in den gewählten Veranstaltungen belegen. Sollten Sie anschließend mit einem Studium beginnen, können erbrachte Leistungen bei Passung angerechnet werden. Mehr Informationen zur Gasthörerschaft bekommen Sie hier.

Über einen Antrag auf Gasthörerschaft ist auch das sogenannte “Juniorstudium@HsH” möglich. In diesem können Sie ebenfalls ein Semester die Veranstaltungen wie reguläre Studierende besuchen. Maximal sind dabei (wie bei einer Gasthörerschaft) auch Prüfungen im Umfang von 15 ECTS möglich.