Fragen, Antworten und Infos
Hier gibt es Informationen zu einigen wichtigen Punkten, wenn Sie mehr wissen wollen, kontaktieren Sie gern den Familienservice.
Die Verantwortung für die Pflege von Angehörigen kann eine zusätzliche Herausforderung darstellen, die dann mit den Anforderungen des Studiums in Einklang gebracht werden muss. Der Familienservice der Hochschule Hannover kann Studierende unterstützen, die mit Pflegeverantwortung konfrontiert sind. Wir beraten Sie gern zu den Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Studienzeiten und und zu verschiedenen Unterstützungsangeboten, die Ihnen helfen, Studium und Pflege erfolgreich zu vereinbaren.
Hier gibt es Informationen zu einigen wichtigen Punkten, wenn Sie mehr wissen wollen, kontaktieren Sie gern den Familienservice.
Pflege muss nicht automatisch auch Körperpflege sein. Sogenannte informelle Pflege ist etwa, wenn man Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, die eine Person aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr erledige kann, also Putzen, Einkaufen oder die Kommunikation mit Krankenkassen. Die zu pflegende Person kann die demenzkranke Oma oder ein*e Partner*in mit einer psychischen Erkrankung oder einer schweren Krebserkrankung sein. Wer über mehrere Monate täglich ode rmehrfach in der Woche informelle Pflege leistet, sollte sich als pflegende Person angesprochen fühlen.
Die Fluxx-Notfallbetreuung bietet Studierenden eine wichtige Unterstützung, wenn sie kurzfristig Hilfe bei der Betreuung älterer oder erkrankter Angehöriger benötigen. Wenn Ihre reguläre Unterstützung unvorhergesehen wegfällt, sorgt Fluxx dafür, dass die Tagesstruktur Ihrer unterstützungsbedürftigen Angehörigen aufrechterhalten bleibt. Dies ist besonders entscheidend, damit Sie sich auf Ihr Studium konzentrieren können, ohne sich um die Pflege Ihrer Liebsten sorgen zu müssen.
Das Angebot umfasst verschiedene Dienstleistungen, wie Hilfe im Haushalt bei alltäglichen Aufgaben und Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen oder Spaziergängen. Fluxx ermöglicht es Ihnen, Ihre akademischen Verpflichtungen zu erfüllen, auch wenn unerwartete Situationen auftreten. Die Notfallbetreuung ist rund um die Uhr verfügbar und kann kurzfristig in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise die Person, die Sie vertreten wollte, verhindert ist.
Das Angebot gilt für Studierende, die ihren Wohnsitz in Hannover haben, es gibt auch einige weitere Kommunen, in denen Fluxx aktiv ist. Wenn Sie mehr über die Verfügbarkeit in anderen Regionen erfahren möchten, informieren Sie sich direkt bei Fluxx. So können Sie sicherstellen, dass die Fürsorge und Verantwortung für Ihre Angehörigen auch in herausfordernden Zeiten gewährleistet ist. Bei weiteren Fragen oder Informationsbedarf steht Ihnen der Familienservice gerne zur Verfügung!
Eine Betreuungsstunde wird für Studierende mit 2€ berechnet, die Beratung ist kostenlos.
Studierende der Hochschule Hannover können sich aufgrund der Pflege von Angehörigen vom Studium beurlauben lassen. Eine Beurlaubung bedeutet, dass sie in dieser Zeit zwar weiterhin Studierende der Hochschule Hannover sind, aber keine Lehrveranstaltungen besuchen dürfen und keine Prüfungsleistungen erbringen können. Nicht bestandene Prüfungen aus vorigen Semestern müssen dennoch in der vorgeschriebenen Frist wiederholt werden. Studierende die BAföG beziehen, erhalten während der Urlaubssemester keinen Bezug vom BAföG.
Um eine Beurlaubung zu beantragen sind die entsprechenden Fristen zu beachten. Für das Sommersemester können Studierende bis zum 31. März und für das Wintersemester bis zum 19. Oktober einen Antrag auf Beurlaubung stellen.
Die Beurlaubung muss mit dem entsprechenden Formular bei dem Dezernat - Akademische Angelegenheiten beantragt werden.
Weiterführende Informationen sowie den Antrag finden Sie auf den Seiten des Dezernats - Akademische Angelegenheiten
Der Allgemeine Teil der Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Hannover regelt, dass Studierende, die eine Prüfung nicht bestanden haben, die Wiederholungsprüfung innerhalb von 13 Monaten nachholen müssen. Jedoch können Studierende auf Antrag die Frist von 13 Monaten um einen angemessenen Zeitraum verlängern lassen, wenn die Frist seitens der Studierenden infolge einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung von Familienangehörigen überschritten worden ist. Dabei sind die Gründe glaubhaft zu machen. Urlaubssemester entbinden nicht von der Pflichtwiederholung von Prüfungen.
Beantragt werden kann die Fristverlängerung auf Antrag bei der Prüfungsverwaltung der jeweiligen Fakultät.
An der Hochschule Hannover besteht die Möglichkeit auf Antrag einzelne Studiengänge in Teilzeit zu studieren. Das Teilzeitstudium soll den Studierenden eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglichen. Daher dürfen Studierende im Teilzeitstudium maximal die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgeschrieben Leistungspunkte erbringen.
Studierende im Teilzeitstudium erhalten keine finanzielle Förderung über das BAföG.
Weitere Informationen zum Teilzeitstudium erhalten Sie bei der Studienberatung, dem Dezernat - Akademische Angelegenheiten und den einzelnen Fakultäten.