Schwimmer*in im Senatssitzungssaal

Senat

Aufgaben des Senats

Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) gehören zu den Aufgaben des Senats:

  • Beschluss der Hochschulordnungen, sofern diese Zuständigkeit nicht den Fakultäten zugewiesen ist
  • Beschluss des Hochschulentwicklungs- und des Gleichstellungsplans, letzteres im Einvernehmen mit dem Präsidium
  • Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen
  • Mitwirkung bei der Bestellung der Präsidentin / des Präsidenten der Hochschule
  • Mitwirkung bei der Bestellung hauptberuflicher Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
  • Mitwirkung bei der Bestellung nebenberuflicher Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
  • Wahl der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Gegenüber dem Präsidium hat der Senat ein umfassendes Informationsrecht. Es ist vor einem Beschluss über den Wirtschaftsplan und über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren.

Mitglieder des Senats in der Amtszeit 01.03.2023 - 28.02.2025

Die Mitglieder des Senats werden alle zwei Jahre von den jeweiligen Statusgruppen gewählt, die beiden studentischen Mitglieder des Senats werden jährlich von den Studierenden gewählt.

Die Liste der aktuellen Senatsmitglieder finden Sie hier.