Gemäß Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) gehören zu den Aufgaben des Senats:
- Beschluss der Hochschulordnungen, sofern diese Zuständigkeit nicht den Fakultäten zugewiesen ist
- Beschluss des Hochschulentwicklungs- und des Gleichstellungsplans, letzteres im Einvernehmen mit dem Präsidium
- Stellungnahme zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen
- Mitwirkung bei der Bestellung der Präsidentin / des Präsidenten der Hochschule
- Mitwirkung bei der Bestellung hauptberuflicher Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
- Mitwirkung bei der Bestellung nebenberuflicher Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
- Wahl der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Gegenüber dem Präsidium hat der Senat ein umfassendes Informationsrecht. Es ist vor einem Beschluss über den Wirtschaftsplan und über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren.