Im Dezember 2018 formulierte die Hochschule Hannover ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), welches im August 2021 durch das Präsidium beschlossen wurde. Es umfasst 26 Maßnahmen in den Bereichen Forschung, Lehre, Gebäude und Infrastruktur.
Umweltleitlinie
Die Hochschule Hannover ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und zukünftigen Generationen bewusst. Wir setzen uns für eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen ein, um sowohl den Studierenden als auch den Mitarbeitenden ein gesundes und zukunftsfähiges Arbeitsumfeld zu bieten. Diese Umweltleitlinie dient als Grundlage für unser Handeln und soll dazu beitragen, umweltbewusstes Denken und Handeln zu fördern – sowohl in unserem täglichen Arbeitsumfeld als auch in der Vermittlung an unsere Studierenden.
Ziel der Hochschule Hannover ist es, Studierende bestmöglich für die Berufswelt auszubilden. Dabei ist das Bestreben, die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, für uns eine Verpflichtung gegenüber unseren Studierenden und Mitarbeitenden sowie gegenüber den Einwohner*innen in der Region Hannover, der Gesamtgesellschaft und nachfolgenden Generationen.
Wir tragen durch aktiven Umweltschutz zur Entlastung der Umwelt bei. Unsere Maßnahmen sollen direkte positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und zur Reduktion von Emissionen, Abfall und Energieverbrauch beitragen.
Über die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen hinaus streben wir eine kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistungen an. Dies umfasst regelmäßige Evaluierungen unserer Umweltmanagementprozesse und die Umsetzung von innovativen Lösungen zur Minimierung unseres ökologischen Fußabdrucks.
Umweltschutz betrifft alle Mitarbeitenden und Studierenden. Daher wollen wir über unsere Umweltdaten sowie unsere Arbeitsergebnisse informieren und regelmäßig Tipps zum umweltgerechten Verhalten am Studien- und Arbeitsplatz herausgeben. Jede*r Einzelne trägt zur Umsetzung unserer Umweltziele bei.
Schon beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen wollen wir konsequent Umweltaspekte in die Entscheidung mit einbeziehen. Hierbei wollen wir ökologische Kriterien und bestehende Umweltzeichen (Blauer Engel, FSC, EU-Ecolabel, etc.) berücksichtigen, um ressourcenschonende und nachhaltige Alternativen zu bevorzugen. Grundlage unseres Handelns sind dabei die Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung in Niedersachsen, die konkrete Vorgaben und Handlungshilfen für eine umweltfreundliche und sozialverträgliche Beschaffung liefern. Durch deren Anwendung tragen wir dazu bei, Klima- und Umweltschutz sowie faire Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette zu fördern.
Die finanziellen Mittel aus Energieeinsparungen fließen auf ein eigenes Konto und von dort internen Umweltprojekten zu (sog. Intracting), wie z.B. der Steigerung der Energieeffizienz. Durch die Reinvestition fördern wir die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Umweltinitiativen.
Wir fördern die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in Lehre und Forschung der Hochschule Hannover. Dabei ermutigen wir Studierende und Forschende, innovative Lösungen zu entwickeln, die einen positiven Einfluss auf die Umwelt haben. Nachhaltigkeit wird so nicht nur im Alltag der Hochschule gelebt, sondern auch in wissenschaftlichen Arbeiten und Projekten aufgegriffen, um zukünftige Fachkräfte für die drängenden ökologischen Herausforderungen zu sensibilisieren.
Konzept für nachhaltige Mobilität
Das Präsidium der Hochschule Hannover hat im März 2024 das Konzept für nachhaltige Mobilität beschlossen, welches die Grundlage für die nachhaltige Gestaltung von Dienstreisen und Dienstgängen sowie für den täglichen Weg zum Arbeits- und Studienplatz bietet.
Die Entwicklung dieses Konzepts erfolgte in der AG „Nachhaltiger Campusalltag“ in einem partizipativen Prozess, d.h. sämtliche Statusgruppen an der Hochschule Hannover wurden miteinbezogen und konnten ihre Vorschläge und Ideen miteinbringen. Zur Umsetzung befindet sich das Green Office derzeit in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement.
Die wesentlichen Punkte des Konzepts:
- Unter 8 Stunden Fahrt: Bahn statt Flugzeug (dadurch keine innerdeutschen Flüge mehr)
- Zusätzliche Übernachtungen möglich, wenn dafür emissionsärmere Verkehrsmittel genutzt werden
- Flugausgleichfonds zur Kompensation der THG-Emissionen unvermeidbarer Flüge und folglich Finanzierung von HsH-Klimaschutzmaßnahmen
- Mehr Fahrradabstellanlagen, teilweise überdacht und abschließbar
- Fahrräder und E-Bikes für Dienstgänge sowie Prüfung der Einführung des Dienstradleasings
Energiesparmaßnahmen
Grundsätzlich gilt: Alles, was morgens angeschaltet wird, sollte bei Feierabend wieder abgeschaltet werden. Dazu zählen Licht, Steckdosenlisten, Monitore, Beamer usw. Wir bedanken uns, dass Sie bereits in großem Umfang auf Ihren Energieverbrauch achten!
Energiespartipps für Angestellte der HsH
- Licht nur einschalten, wenn es gerade benötigt wird
- Stoßlüften statt Kippen - dabei die Heizung abdrehen
- Heizkörper freihalten
- Türen geschlossen halten
- Heizung beim Verlassen auf 1,5 stellen (ansonsten kühlen die Räume zu stark aus)
- Treppe statt Aufzug nutzen
- Spülmaschine nutzen anstatt per Hand zu spülen (spart Warmwasser)
Energiesparmaßnahmen durch die HsH und das Gebäudemanagement
- Herabsenkung der Heizungen im öffentlichen Raum (Flure, Durchgänge, Eintrittsbereiche) auf 16°C
- Herabsenkung der Heizungen in allen Arbeitsbereichen (Büros, Labore, Bibliotheken, stud. Arbeitsräume, Seminar- und Vorlesungsräume etc.) auf 19°C
- Kühlungen von Serverräumen wurden auf 26 °C beschränkt.
- Begrenzung von Lüftungen auf ein zeitliches Minimum, soweit technisch möglich: Bei allen von Nutzer*innen aktivierten Anlagen mit automatischer Zeitsteuerung liegt die Beschränkung bei 120 Minuten. Bei allen Lüftungsanlagen ohne Automatikfunktion ist der/die Nutzer*in selbst in der Pflicht, die Anlage an-/abzuschalten. Lüftungen sind außerdem nur tagsüber aktiv.
- Ausschalten der Kälteversorgung (Ausnahme: Netzwerk-/Serverräume)
- Freischaltung der Warmwasserversorgung nur in Teeküchen und dort, wo Arbeitsschutz oder Laborvorgaben es erfordern
- Reduzierung der Außenbeleuchtung unter Einhaltung von Sicherheitsaspekten. Wege und Parkflächen bleiben beleuchtet.
- Energiesparender Einsatz der Flurbeleuchtung unter Einhaltung von Sicherheitsaspekten
- Zudem weisen wir darauf hin, dass die Nutzung von mobilen Elektroheizgeräten, z.B. Heizlüftern die gesetzlich vorgeschriebenen Energiesparmaßnahmen konterkarieren würde und deshalb unzulässig ist.
Checkliste für nachhaltige Veranstaltungen an der Hochschule Hannover
Die Checkliste versteht sich als Empfehlung, um bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Emissionen zu sparen. Sie trägt damit zum Ziel der HsH bei, bis 2035 klimaneutral zu werden. Sie bezieht sich auf Veranstaltungen, wie interne Meetings, aber auch auf Veranstaltungen, wie Tagungen mit externen Gästen, die an anderen Veranstaltungsorten stattfinden. Lehrveranstaltungen werden nicht tangiert.
Die Checkliste als Word-Dokument zum Abhaken und als PDF-Dokument.