18.03.2022

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 18.03.22

Liebe alle, mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 20. März 2022 und den damit verbundenen Lockerungen von Infektionsschutzmaßnahmen verlagert sich die Aufgabe, die für die HsH gültigen Infektionsschutzmaßnahmen zu definieren, wieder verstärkt auf die Hochschule.

Das Recht und gleichzeitig die Verpflichtung dazu ergibt sich aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Alle für die Hochschule Hannover geltenden Maßnahmen finden sich wie bislang im Hygienekonzept – die aktualisierte Fassung finden Sie auf unserer Website. Auf einige wichtige Regelungen bzw. Änderungen möchten wir Sie jedoch ausdrücklich hinweisen.

Informationen für Studierende und Beschäftigte

Weiterhin 3G-Regel
Für das Betreten der Hochschulgebäude gilt weiterhin die 3G-Regel. Wir bitten Studierende, ihren Impfstatus mit dem QR-Code der CovPass-App nachzuweisen und ihre Ausweisdokumente mitzuführen. Die 3G-Regel gilt auch für alle Beschäftigten, die die Gebäude der Hochschule Hannover betreten.

Freiwillige Testangebote
Auch geimpfte und genesene Studierende und Beschäftige werden gebeten, weiterhin regelmäßig kostenlose Testangebote (Bürgertest für Studierende bzw. Selbsttests für Beschäftigte) wahrzunehmen. Für die Beschäftigten werden bis auf Weiteres zwei Selbsttests pro Woche durch die Hochschule zur Verfügung gestellt.

Generelle FFP2 Maskenpflicht in Lehrveranstaltungen
Auch bei weiter steigenden Infektionszahlen und Inzidenzwerten möchte die Hochschule Hannover den Präsenzlehrbetrieb fortsetzen bzw. noch erweitern. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Teilnehmenden ist es erforderlich, die Hygienemaßnahmen hier weiter zu erhöhen. Ab dem 21. März 2022 gilt daher in allen Lehrveranstaltungen eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes nach FFP2 Standard. Ausgenommen davon sind lediglich Lehrende und Vortragende, sofern sie einen Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person einhalten, sowie für Personen, die vom Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen befreit sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.

Verfahren bei positiven Corona-Testergebnissen – Zutrittsverbote
Das Aussprechen von Zutrittsverboten durch Leitungspersonen (Dekan*innen, Lehrende, Vorgesetzte) und das Infektionsschutz-Team erfolgen im Einzelfall künftig nicht mehr.

Folgendes Verfahren gilt künftig bei positiven Corona-Testergebnissen:

  1. Positive Corona-Testergebnisse (Selbst- und Schnelltest) lösen automatisch ein vorläufiges Zutrittsverbot zur Hochschule Hannover aus.
  2. Die notwendige Verifizierung des Testergebnisses erfolgt durch einen PCR-Test.
  3. Negative PCR-Testergebnisse heben das vorläufige Zutrittsverbot auf.
  4. Positive PCR-Testergebnisse lösen die Absonderungs-/Quarantänepflichten nach den jeweils geltenden Vorgaben des Landes Niedersachsen aus. Das Zutrittsverbot bleibt bestehen.
  5. Der Zutritt zur Hochschule Hannover ist erst wieder nach Ablauf der jeweils geltenden Absonderungs-/Quarantänefristen und mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit ohne Rückmeldung möglich.

Kommunikationskette bei positivem PCR-Testergebnis
Studierende
informieren umgehend via E-Mail und mit Angabe des Studiengangs und der bis zwei Tage vor Testabstrich besuchten Lehrveranstaltungen:

  1. die Lehrenden, deren Veranstaltungen besucht wurden,
  2. bekannte Kontaktpersonen,
  3. die Ansprechpersonen bzw. Kontaktadressen ihrer Fakultäten:
    1. Fakultät I: F1-Dekanat@hs-hannover.de
    2. Fakultät II: wolfgang.strache@hs-hannover.de
    3. Fakultät III: bianca.von-elm@hs-hannover.de (Abt. DM), thomas.bruhnke@hs-hannover.de (Abt. IK)
    4. Fakultät IV: F4-Dekanat@hs-hannover.de, in cc: ralf-hamed.gazmati@hs-hannover.de, nils.szengel@hs-hannover.de
    5. Fakultät V: alexander.dietz@hs-hannover.de, anja.reinecke-terner@hs-hannover.de
  4. das Infektionsschutz-Team infektionsschutz@hs-hannover.de in cc.

Beschäftigte informieren umgehend via E-Mail:

  1. ihre Leitungen/stellvertretende Leitungen bzw. die Dekan*innen und (Fach-)Vorgesetzen in den Fakultäten,
  2. bekannte Kontaktpersonen,
  3. das Infektionsschutz-Team (infektionsschutz@hs-hannover.de) in cc.
Informationen für Beschäftigte

Präsenz und Homeoffice
Am 19. März endet die Verpflichtung nach dem Infektionsschutzgesetz, dass Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten, sofern dem keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Das bedeutet, dass es ab dem 20. März wie bereits vor der gesetzlichen Regelung wieder im Ermessen der OE Leitungen und Dekan*innen steht, in Abstimmung mit ihren Beschäftigten festzulegen, ob deren Arbeit im Homeoffice oder in Präsenz erfolgen soll. Nach der Vereinbarung zwischen dem Präsidium und dem Personalrat ist Arbeiten im Homeoffice weiterhin bis zunächst 31.08.2022 bis zu maximal 100 % der Arbeitszeit möglich. Bei der Ermessensausübung darüber, ob diese Möglichkeit genutzt wird, sind von den OE Leitungen und Dekan*innen die jeweilige aktuelle Gesamtsituation sowie die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen. Das sind insbesondere die

  • aktuelle Infektionslage,
  • gesundheitliche Prädisposition der einzelnen Beschäftigten,
  • räumliche Arbeitsplatzsituation,
  • Art der zu erledigenden Aufgabe,
  • Wichtigkeit des persönlichen Kontaktes mit Kunden oder Teamkolleg*innen.

 

Auf der Website finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt unter https://hs-h.de/corona. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs. Beim Land Niedersachsen finden Sie online gute Hinweise zur Quarantäne.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium