Bewerbungsverfahren:
Die Zulassung zum Studium erfolgt jeweils zum Wintersemester eines Jahres.
Bewerbungsstichtag ist der 15. Juli eines jeden Jahres. Das Studium beginnt jährlich ca. Mitte September.
Die Bewerbung erfolgt online, ab ca. Mitte Mai jeden Jahres wird das Onlineportal freigeschaltet: Onlinebewerbung
Die erforderlichen Unterlagen müssen zusammen mit dem Kontrollausdruck der Onlinebewerbung - innerhalb des Bewerbungszeitraumes - postalisch an die Hochschule geschickt werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausdruck des Kontrollausdruckes der Online-Bewerbung
- Ausdruck des Schreibens mit eigener Unterschrift
- Kopie1 der Hochschulzugangsberechtigung mit Angabe der Durchschnitts- und Endnote oder
- Kopie der Fachhochschulreife mit schulischem und praktischem Teil
- Meister/Techniker; Kopie des Prüfungszeugnisses (IHK)
- Ggfs. Kopie Berufsausbildungszeugnis + Nachweis über 3-jährige Berufserfahrung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde oder Passkopie
- Ggfs. Kopie Praktikumszeiten bzw. der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Ggfs. Nachweise über bisherige Studienzahlen unter Angabe der Hochschul- und Urlaubssemester (Immatrikulations- bzw. vorhandene Exmatrikulationsbescheinigung)
- Nachweis über erbrachte Studienleistungen mit Notenübersicht und Gesamtdurchschnittsnote und Stempen mit Unterschrift des Prüfungsamtes
- Ggfs. Kopie von Diplom- oder Bachelorzeugnis
1 eine einfache Kopie ist ausreichend, die Dokumente müssen nicht in beglaubigter Form eingereicht werden.
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für den Zugang zum konsekutiven berufsbegleitenden Master-Studiengang Bildungswissenschaften
für Pflege- und Gesundheitsberufe in Teilzeit ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber:
- entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelor-Abschluss oder diesem gleichwertigen Abschlussin einem fachlich geeigneten vorangegangenen pflege- oder gesundheitswissenschaftlichen Studiengang bevorzugt mit einem pflege- bzw. berufspädagogischen Schwerpunkt oder in einem fachlich verwandten Studiengang erworben hat,
oder
- an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium erworben hat; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (http://anabin.kmk.org) festgestellt.
Zulassungsverfahren
Bei der Vergabe der Studienplätze werden folgende Kriterien berücksichtigt:
(1) Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze
zur Verfügung stehen, werden die Studienplätze zu 90 % nach dem Ergebnis eines eignungsbezogenen
hochschuleigenen Auswahlverfahrens und im Übrigen nach einem hochschuleigenen
Auswahlverfahren unter zusätzlicher Berücksichtigung einer Wartezeit vergeben.
(2) Die Auswahlentscheidung nach dem eignungsbezogenen hochschuleigenen Auswahlverfahren
wird wie folgt getroffen: Für die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote nach § 3 Abs.3‚ Buchstabe
a) und weitere Kriterien werden für die Bewerberinnen und Bewerber Punkte vergeben.
Aus den so ermittelten Punktzahlen wird eine Rangliste gebildet. Bei Ranggleichheit entscheidet
das Los.
(3) Für die Vergabe der Punkte nach Absatz 2 gilt folgendes Schema:
a) Abschlussnote bzw. Durchschnittsnote gemäß § 3 Abs. 2, Buchstabe a).
- Note 1,0 – 1,5 = 5 Punkte
- Note 1,6 – 2,0 = 4 Punkte
- Note 2,1 – 2,5 = 3 Punkte
- Note 2,6 – 2,8 = 2 Punkte
- Note 2,9 – 3,3 = 1 Punkt
- Note 3,4 – 4,0 = 0 Punkte
b) Bei einem vorangegangenen Studienabschluss mit einem pflege- bzw. berufspädagogischen
Schwerpunkt: 1 Punkt
Ansprechperson Bewerbungs- und Zulassungsverfahren/Immatrikulation
Hochschule Hannover
Dezernat III - Akademische Angelegenheiten
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Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
+49 511 9296 8888
E-Mail: studierendenservice(at)hs-hannover.de
Website: Dezernat III - Akademische Angelegenheiten der Hochschule Hannover (HsH)