Die Studienkommission entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehrorganisation. Sie ist vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Fakultätsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren; er kann einzelne Entscheidungen auf eine zuständige Studienkommission übertragen (§ 45 NHG).

Die Studienkommission setzt sich aus vier Lehrenden und vier Studierenden der Fakultät V sowie dem oder der Vorsitzenden zusammen. Die Abteilungen sollen gleichmäßig vertreten sein. Den Vorsitz führt eine Studiendekanin/ein Studiendekan ohne Stimmrecht.

Die Studienkommission erarbeitet Vorschläge für alle Ordnungen, die den Studienbetrieb regeln, insbesondere für die Studien- und Prüfungsordnungen sowie für die Weiterentwicklung des Studienangebotes.

Geschäftsordnung für die Studienkommission

Die Studienkommission vergibt aus Studienqualitätsmitteln beispielsweise Zuschüsse für

  • Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen
  • Verbesserung von Raumbedingungen
  • Exkursionen, Praktika, Projekte und Recherchen im Rahmen studentischer Prüfungsleistungen (z. B. Fahrtkosten, Kosten für Fragebögen)
  • Auslandssemester
  • Beteiligung an Fort- und Weiterbildungskosten der Lehrenden

Besonderheit

Anträge für Aktivitäten der Projektmodule 12.1-12.4 in der Sozialen Arbeit und Religionspädagogik
Für die Projektmodule stehen pro Haushaltsjahr 2.500,00 € Projektgelder zur Verfügung. Ein Antrag an die Studienkommission für diese Projekte ist erst möglich, wenn die Projektgelder ausgeschöpft sind. Anfragen sind an Frau Smurawski zu stellen.

Keine Förderung

Eine Antragstellung auf Kostenübernahme für Nichtmitglieder der Hochschule ist ausgeschlossen (Beispiel: Üstra-Fahrkarten für Flüchtlinge).

Finanzielle Vorleistung

Grundsätzlich ist aus buchhalterischen Gründen keine finanzielle Vorleistung möglich. In besonderen Situationen bemühen wir uns um eine Ausnahmeregelung mit der Buchhaltung z. B. teures DB-Gruppenticket. Dafür ist eine individuelle und zeitlich vorausschauende Absprache mit Frau Riess erforderlich.  

Antrag an die Studienkommission

--> Anmerkung hierzu: Das Pdf-Dokument kann z. B. auch unter Word abgespeichert werden und ist dann direkt ausfüllbar per PC

WICHTIG - Anträge müssen spätestens zehn Tage vor der Sitzung der Studienkommission eingereicht werden und bevor Kosten verursacht worden sind.

Die nächsten Sitzungstermine der Studienkommission:

Dienstag, d. 27.02.2024, 14.00 Uhr

Dienstag, d. 23.04.2024, 14.00 Uhr

Dienstag, d. 04.06.2024, 14.00 Uhr

Dienstag, d. 10.09.2024, 14.00 Uhr

Dienstag, d. 05.11.2024, 14.00 Uhr

Dienstag, d. 10.12.2024, 14.00 Uhr

Ablauf eines Antrags von der Antragstellung bis zur Abrechnung

Eine Studentin entscheidet sich am 25.10.2015 einen Antrag auf Kostenübernahme der Teilnahmegebühr für einen Fachtag zu stellen, der am 01.12.2015 stattfinden wird. Die nächste Sitzung der Studienkommission ist für den 24.11.2015 angesetzt. Sofern sie den Antrag fristgerecht 10 Tage vor dem 24.11.2015 einreicht, kann die Studienkommission ihren Antrag in der Sitzung bearbeiten. Nach Bearbeitung in der Studienkommissionssitzung erhält die Studentin ein Schreiben in dem mitgeteilt wird, ob ihr Antrag positiv oder negativ beschieden wurde. Bei positivem Bescheid muss die Studentin die entsprechenden Abrechnungsunterlagen nach dem stattgefundenen Fachtag (wie im Schreiben aufgeführt) zur Abrechnung bei der Studienkommission einreichen.

Die eingereichten Abrechnungsunterlagen werden bearbeitet und in das Dezernat IV, Buchhaltung, zur Bezahlung weitergegeben. Nach Bearbeitung in der Buchhaltung wird der entsprechende Betrag auf das von der Studentin angegebene Konto angewiesen.

Das Nähere zu förderfähigen Aktivitäten und zur Antragstellung ist den Richtlinien zur Bezuschussung sowie dem Antragsformular zu entnehmen.

Richtlinien zur Bezuschussung studentischer Aktivitäten aus Studienqualitätsmitteln


Studentische Mitglieder