Förderprogramme und Stipendien

Ihr Auslandsaufenthalt kann durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden


Erasmus+

Für das Studium an Partnerhochschulen sowie
für Praktika im europäischen Ausland

Das Erasmus+ Programm ist ein Programm der Europäischen Kommission zur Förderung von Studienaufenthalten in Erasmus+ Programmländern

  • Für das Studium an Partnerhochschulen: ERASMUS+ Studium

Bewerbungsfrist für das darauffolgende Wintersemester ist jeweils der 01. November.
Bewerbungsfrist für das darauffolgende Sommersemester ist jeweils der 01. Mai.

  • Für Praktika im europäischen Ausland ERASMUS+ Praktikum

Bewerbungsunterlagen müssen spätestens acht Wochen vor Beginn eines Praktikums beim International Office eingereicht werden.

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„Go-Out“-Zuschuss der Fakultät V

Die Fakultät V vergibt zur Erhöhung der Mobilität und der Anzahl der Studierenden, die während ihres Studiums einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Mittel „Go Out“-Zuschüsse an Studierende der Fakultät. Folgende Auslandsaufenthalte können durch Go-Out-Zuschuss gefördert werden:

  • Studiensemester/-jahr
  • Pflichtpraktikum
  • Sommer-/Winterschule

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Andere Fördermöglichkeiten

Sie können, neben Ersasmus+ und Go-Out-Zuschuss, Ihre Auslandsaufenthalte durch andere Förderlinien finanzieren, z.B. Auslands-BAföG, DAAD, Fulbright, Deutsch-Französisches Jugendwerk usw.

Das International Office informiert Sie über alle Fördermöglichkeiten für Ihren Auslandsaufenthalt.

Auch auf der Webseite des International Office finden Sie Informationen zu den vorhandenen Stipendien

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