Berufsanerkennungsjahr (BAJ)
An das Studium schließt sich ein Berufsanerkennungsjahr (BAJ) von einem Jahr an. Es ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung.
Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs arbeiten während dieser Zeit auf der Grundlage eines Ausbildungsverhältnisses in Institutionen Sozialer Arbeit unter Anleitung erfahrener Berufskolleginnen und -kollegen und werden während des Berufsanerkennungsjahres mit kontinuierlichen Studientagen und Beratungsangeboten betreut und begleitet.
Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter ist der Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit und eine erfolgreich absolvierte 12-monatige berufspraktische Tätigkeit mit dem bestandenen Abschlusskolloquium.