Informationen zum Berufsanerkennungsjahr (BAJ)

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Berufsanerkennungsjahr (BAJ)

An das Studium schließt sich ein Berufsanerkennungsjahr (BAJ) von einem Jahr an. Es ist Voraussetzung für die staatliche Anerkennung.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs arbeiten während dieser Zeit auf der Grundlage eines Ausbildungsverhältnisses in Institutionen Sozialer Arbeit unter Anleitung erfahrener Berufskolleginnen und -kollegen und werden während des Berufsanerkennungsjahres mit kontinuierlichen Studientagen und Beratungsangeboten betreut und begleitet.

Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter ist der Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit und eine erfolgreich absolvierte 12-monatige berufspraktische Tätigkeit mit dem bestandenen Abschlusskolloquium.

Das Bild zeigt einen Ablaufplan für das BAJ auf pinken Hintergrund. Mehrere weiße Kästen mit schwarzer Umrandung sind kreisförmig angeordnet und nummeriert. Sie stellen die einzelnen Schritte und Fristen dar – von Stellensuche/Bewerbung über Anmeldung, Beginn, Zwischen- und Abschlussbeurteilung bis zur Zulassung zum Kolloquium, die in einem zentralen Kreis hervorgehoben ist.

Jasper Kurz

Ansprechperson Praktikum M 11 und Berufsanerkennungsjahr (BAJ)/Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA)

Beauftragter für Praktika und Praxiskontakte

Sprechzeiten: Dienstag - Donnerstag: nach Vereinbarung

Raum: 3C.0.01

Blumhardtstr. 2
30625 Hannover

+49 511 9296 7142

F5-Praktikumsamt(at)hs-hannover.de

Richard Kaiser

Ansprechperson Praktikum M 11 und Berufsanerkennungsjahr (BAJ)/Integriertes Berufsanerkennungsjahr (IBA)

Beauftragter für Praktika und Praxiskontakte

Sprechzeiten: nach Vereinbarung per E-Mail

Raum: 3C.0.01

Blumhardtstr. 2
30625 Hannover

F5-Praktikumsamt(at)hs-hannover.de