Informationen zur praktischen Studienzeit

Modul 9 + 10 im Studiengang Heilpädagogik - Inklusive Bildung und Begleitung

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Richtlinien für die praktische Studienzeit (Modul 9 + 10) im Bachelorstudiengang Heilpädagogik - Inklusive Bildung und Begleitung

Die praktische Studienzeit dient der ersten eigenständigen Erprobung einer Konzeption und Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen in der Berufspraxis. Zugleich soll sie die Voraussetzungen  für die Verleihung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss des Bachelor-Studiums schaffen.


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