Richtlinien für die praktische Studienzeit (Modul 9 + 10) im Bachelorstudiengang Heilpädagogik - Inklusive Bildung und Begleitung
Die praktische Studienzeit dient der ersten eigenständigen Erprobung einer Konzeption und Durchführung heilpädagogischer Maßnahmen in der Berufspraxis. Zugleich soll sie die Voraussetzungen für die Verleihung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss des Bachelor-Studiums schaffen.