Um sich für einen Auslandsaufenthalt entsprechend vorzubereiten, insbesondere für ein Auslandsstudium, empfehlen wir eine Vorlaufzeit von einem Jahr. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrer Vorbereitung. Trotzdem erfordert die gesamte Vorbereitung ein hohes Maß an Eigenständigkeit und-initiative.
Studium an einer Partnerhochschule
Sowohl auf der Webseite der Fakultät V als auch auf der Webseite des zentralen International Office finden Sie alle notwendigen Informationen bezüglich eines Auslandsaufenthaltes.
Schauen Sie sich die Partnerhochschulen Ihrer Fakultät an, prüfen Sie deren Studienangebote und wählen Sie eine oder mehrere Hochschulen aus. Bei der Bewerbung für ein Auslandssemester haben Sie die Option, bis zu drei Partnerhochschulen anzugeben. Bitte beachten Sie, dass an der Gasthochschule überwiegend Fachkurse belegt werden sollen. Zusätzlich können Sie auch andere Kurse, wie Sprachkurse und Veranstaltungen zu interkulturellen Kompetenzen, belegen.
Testen Sie Ihre Sprachkenntnisse und frischen Sie sie ggf. auf. Das Language Center bietet verschiedene Sprachkurse für Studierende an. Das Niveau B2 wird, besonders für ein Auslandssemester, erwartet. Zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium sollen Sie mindestens B1 Niveau nachweisen, zum Beginn des Auslandsaufenthalts - das Niveau B2. Manche Partnerhochschulen verlangen auch Sprachnachweise.
Es gibt unterschiedliche Bewerbungsfristen, die Sie beachten müssen.
Bewerbungsfristen für ein Erasmus + Stipendium innerhalb der HsH für ein Auslandsstudium:
1.November für das darauffolgende Wintersemester
1.Mai für das darauffolgende Sommersemester
Bewerbungsfristen für ein Erasmus + Stipendium für ein Auslandspraktikum in Europa:
Acht Wochen vor Praktikumsbeginn
Bewerbungsfristen an Gasthochschulen:
Jede Hochschule hat ihre eigene Bewerbungsfristen. Die Fristen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Gasthochschule.
Nachdem Sie eine Entscheidung über einer Partnerhochschule getroffen haben, können Sie sich für ein Stipendium bewerben. Die Bewerbung erfolgt über den Wanderlust Link auf der Webseite des International Office.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet ein Auswahlgespräch statt.
Nach Erhalt einer Zusage für ein Stipendium werden Sie vom zentralen International Office an der Hochschule Ihrer Wahl nominiert. Eine Nominierung bedeutet, dass die Hochschule Hannover Sie als geeignet für ein Auslandssemester an der Gasthochschule empfiehlt.
Nach einer erfolgreichen Nominierung können Sie sich bei der Gasthochschule für ein Auslandssemester bewerben. Eine Nominierung bedeutet noch nicht einen sicheren Platz an der Gasthochschule. Informieren Sie sich bei der Gasthochschule über die Bewerbungsfristen, die notwendigen Bewerbungsunterlagen und das Bewerbungsprozedere. Nach der Bewerbung erhalten Sie eine Rückmeldung von der Gasthochschule (Zu-/Absage, weitere Schritte, Unterkunft, Visa, usw.).
Um im Ausland erbrachte Studienleistungen an der Heimathochschule anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein so genanntes Learning Agreement ausgefüllt werden. Das Learning Agreement stellt eine Vereinbarung zwischen der/dem Studierenden, der Gast- und der Heimathochschule dar, die eine genaue Auflistung der zu belegenden Lehrveranstaltungen und Kurse an der Gasthochschule und der Kurse, für die die Anrechnung an der Heimathochschule erfolgt, beinhaltet.
Die Anerkennung soll vor dem Auslandsaufenthalt mit den entsprechenden Lehrenden, mit dem Prüfungsamt und der internationalen Koordinatorin abgesprochen werden.
Vor ihrem Auslandsaufenthalt können sich Studierende von einem Teil des Semesterbeitrags befreien lassen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung (Dezernat III).
Das Language Center bietet Studierenden, die eine Zusage für einen Auslandsaufenthalt erhalten haben, entsprechende Englischkurse an (Englisch für Outgoings), die diese auf das Niveau B2 vorbereiten. Im Language Center können Sie auch andere Sprachkurse besuchen, z.B. Spanischkurse.
Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise um alle organisatorischen Aspekten: Unterkunft, Ticket, Visa, Auslandsversicherung, Impfungen, usw.
Reichen Sie nach dem Auslandsaufenthalt zur Anerkennung Ihrer Studienleistungen ein "Transcript of Records" (TOR) ein. Das TOR ist ein Nachweis Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen. Es ermöglicht Ihnen, die Fachkurse, die Sie im Ausland belegt haben, an der Hochschule Hannover für Ihr Studium anerkennen zu lassen. Bitte reichen Sie das TOR bei Frau Plobner ein.
Praktikum im Ausland
Recherchieren Sie eigenständig nach einem Praktikumsort im Ausland und erkundigen Sie sich, ob es möglich ist, dort ein Praktikum im vorgesehenen Zeitraum zu absolvieren, in welchem Projekt Sie tätig werden können oder welche Aufgaben Sie übernehmen werden, und ob und von wem das Praktikum vor Ort betreut wird.
Im International Faculty Office an der Fakultät V können Sie auch einige Vorschläge für einen Praktikumsplatz im Ausland bekommen.
Wenden Sie sich an das Praktikumsbüro der Fakultät V und teilen Sie Ihr Interesse mit. Im Praktikumsbüro können Sie auch die Anerkennung von Auslandspraktika besprechen und sich für ein Auslandspraktikum offiziell anmelden. Bei der Anmeldung reichen Sie, wenn möglich, Informationen zur Praktikumsinstitution, ihrem Tätigkeitsbereich und zur Betreuung ein. Zudem ist eine schriftliche Zusage fürs Praktikum im Ausland vom entsprechenden Praktikumsort notwendig.
Praktika innerhalb Europa kann über Erasmus + gefördert werden. Die Bewerbung für ein Erasmus+ Praktikum (innerhalb Europas) erfolgt über das International Office. Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen beim International Office spätestens acht Wochen vor Praktikumsbeginn ein.
Bewerbung für Erasmus+ Praktikum
Unabhängig davon, wo Sie ein Praktikum absolvieren (in oder außerhalb Europas), können Sie einen „Go-Out“-Zuschuss bei der Studienkommission der Fakultät V beantragen. Dabei handelt es sich nur um ein Pflichtpraktikum. Den „Go-Out“-Zuschuss können Sie mit dem Erasmus+ Stipendium kombinieren.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Auslands-Bafög zu beantragen. Für detaillierte Informationen zum Bafög wenden Sie sich an das zuständige Bafög-Amt.
Nach dem Auslandsaufenthalt ist ein Bestätigungsschreiben von der Praktikumsinstitution zur Anerkennung des Auslandspraktikums an der Hochschule Hannover erforderlich. Das Schreiben stellt den Nachweis Ihres im Ausland erbrachten Praktikums dar. Bitte reichen Sie das Bestätigungsschreiben im Praktikumsbüro ein.