"Go-Out"-Zuschuss der Fakultät V

 Folgende Auslandsaufenthalte werden durch Go-Out-Zuschuss gefördert:

  • Studiensemester/-jahr
  • Pflichtpraktikum
  • Sommer-/Winterschule

Falls Sie eine Förderung von der Fakultät V erhalten möchten, stellen Sie einen Antrag auf Go-Out Zuschuss vor Beginn der Maßnahme im Ausland.

Da nur ein sehr begrenztes Budget zur Verfügung steht, können nicht alle Anträge bewilligt werden.

Anträge mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie an den International Coordinator der Fakultät V, Annette Plobner.

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:


1. Studiensemester
       - Nachweis über die Zulassung
       - Learning Agreement mit der ausländischen Hochschule 
2. Praktika
       - Praktikumsvertrag  
       - Praktikumsanmeldung  
3. Fachkurse (Sommer-/Winterschule)
      - Anmeldebestätigung
      - Programm (falls vorhanden)
     
Über die Vergabe entscheidet die internationale Koordinatorin.