DU MÖCHTEST STUDENTISCHE HILFSKRAFT WERDEN? SO GEHT ES….

Neueinstellung

  1. Antrag auf Einstellung einer wissenschaftlichen/künstlerischen oder studentischen Hilfskraft  *NEU*
  2. Anlage zum Antrag -  Einverständniserklärung
  3. Verschwiegenheitserklärung *NEU*
  4.  Angaben zur Zahlungsaufnahme (inkl. SEPA-Angaben) (Muster)
  5. Klärung der Sozialversicherungspflicht (Muster)
  6. Erklärung zur steuerlichen Behandlung (Muster)
  7. Sozialversicherungsausweis (nur Kopie)
  8. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (Dieser ist bei einer Beschäftigung von bis zu 22 Stunden monatlich immer beizufügen, außer bei bewusstem Verzicht!) (Muster)
  9. Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung/ Krankenversicherungskarte (Kopie)
  10.  Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für das/die Semester der Beschäftigung (Kopie in zweifacher Ausführung)
  11. ggf. Arbeits- und Aufenthaltstitel (Kopie - erforderlich bei Bürgern außerhalb der EU/Schweiz/Norwegen)
  12. Ausweiskopie bei Hilfskräften, deren Geburtsland außerhalb der EU/Schweiz/Norwegen liegt
  13. Kopie der Urkunde des Studienabschlusses bei wissenschaftlichen Hilfskräften und studentischen Hilfskräften mit Abschluss; 2-fache Ausfertigung (bzw. eine aktuelle Bestätigung des Prüfungsamtes, dass der erfolgreiche Abschluss erfolgt ist und dass die Urkunden noch in Bearbeitung sind)

 

Wiedereinstellung / Weiterbeschäftigung

  1. Antrag auf Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen/künstlerischen oder studentischen Hilfskraft *NEU*
  2. Anlage zum Antrag -  Einverständniserklärung
  3. Verschwiegenheitserklärung *NEU*
  4. Klärung der Sozialversicherungspflicht
  5. Angaben zur Zahlungsaufnahme (inkl. SEPA-Angaben)
  6. Erklärung zur steuerlichen Behandlung
  7. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (Dieser ist bei einer Beschäftigung von bis zu 22 Stunden monatlich immer beizufügen, außer bei bewusstem Verzicht!)
  8. Immatrikulationsbescheinigung für das/die Semester der Beschäftigung (nur bei studentischen Hilfskräften; Kopie in 2-facher Ausfertigung jeweils)
  9. Kopie der Urkunde des Studienabschlusses bei wissenschaftlichen Hilfskräften und studentischen Hilfskräften mit Abschluss; 2-fache Ausfertigung (bzw. eine aktuelle Bestätigung des Prüfungsamtes, dass der erfolgreiche Abschluss erfolgt ist und dass die Urkunden noch in Bearbeitung sind)

Ansprechpartnerinnen

Abteilung Soziale Arbeit / Religionspädagogik

Abteilung Pflege und Gesundheit / Heilpädagogik