Dekanat

Das Dekanat leitet die Fakultät und setzt die Entscheidungen des Fakultätsrats um. Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, mindestens eine Studiendekanin oder ein Studiendekan und, soweit die Grundordnung dies vorsieht, weitere Mitglieder an.
Die Dekanin oder der Dekan sitzt dem Dekanat vor, vertritt die Fakultät innerhalb der Hochschule und legt die Richtlinien für das Dekanat fest.
Das Dekanat ist für alle übergreifenden Angelegenheiten der Fakultät verantwortlich (NHG § 43).

Weitere Dekanatsmitglieder sind die Fakultätsassistenz, das Dekanatsbüro, das Geschäftszimmer und die Prüfungsverwaltung. Die Aufgabenbereiche der Mitglieder umfassen insbesondere: Personalangelegenheiten, Unterstützung des Dekanats, des Fakultätsrates sowie verschiedener fakultätsinterner Gremien und Einrichtungen, Lehrveranstaltungs- und Stundenplanung, Berufungsangelegenheiten, allgemeine Studienberatung und Geschäftsführung der Fakultät.

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Studiendekane

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