Räume
Nähwerkstatt
Expo Plaza 2 / 2A.1.24
Bügelraum
Expo Plaza 2 / 2A.1.21
Nähwerkstatt
Expo Plaza 2 / 2A.1.24
Bügelraum
Expo Plaza 2 / 2A.1.21
Die Nähwerkstatt der Hochschule verfügt über 42 Arbeitsplätze an unterschiedlichen Industrienähmaschinen. Im Bügelraum stehen 5 Bügelarbeitsplätze (2 Bügeltische, 3 Bügelbretter) mit An- und Absaugung und eine Tischfixierpresse zur Verfügung.
Die Industrienähmaschinen bieten alle Möglichkeiten, um verschiedenste textile Materialien zu verarbeiten. So können sowohl feine Materialien wie Seiden, als auch Denim und Leder oder auch Maschenwaren/Jersey vernäht werden. Unterschiedliche Zusatzeinrichtungen der Maschinen erweitern die Möglichkeiten (Walzentransport, Einfasser, Kräuselvorrichtung). An mehreren Arbeitsplätzen können Schnittkanten befestigt werden. Außerdem stehen drei Knopflochautomaten für unterschiedliche Ausführungen zur Verfügung.
Das Arbeiten ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Bitte wenden Sie sich für Infomationen per Email an: angela.thurau(at)hs-hannover.de
Nach vorheriger Terminabsprache sind Beratungen vor Ort möglich.
Nachfolgende Tätigkeiten können in der Nähwerkstatt durchgeführt werden.
Während des Semesters ist die Nähwerkstatt von 9.00 – 16.00 Uhr geöffnet und steht außerhalb von Kursen für die Fertigung von Semester- und Abschlussarbeiten offen und kann frei genutzt werden. In diesen Zeiten steht die Werkstattleitung oder eine studentische Hilfskraft mit entsprechender Ausbildung als Ansprechpartner für Beratungen zur Verfügung.
Etwa zur Mitte des Semesters werden die Öffnungszeiten erweitert. Dann ist die Nutzung bis 19.45 Uhr möglich. Die entsprechenden Zeiten werden hier auf der Website, an der Werkstatttür und per E-Mail bekanntgegeben.
Die Studierenden der Studiengänge BMO und SKE haben im Curriculum ihrer Studiengänge Kurse in der Nähwerkstatt, in denen sie in die Maschinen eingewiesen werden und in der Fertigung geschult werden. Sie fertigen ihre Studienarbeiten grundsätzlich selber.
Bei den projektbezogenen Arbeiten der anderen Studiengänge wird im Einzelfall entschieden, ob eine Einweisung oder ein Kurs sinnvoll ist, oder ob die Arbeiten von der Werkstattleitung oder den studentischen Hilfskräften übernommen werden.
Die Werkstattnutzung ist ausschließlich immatrikulierten Studierenden der Hochschule gestattet. Sie benötigen dafür eine aktuelle Einweisung in die Richtlinien des Betriebsablaufs, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für ihren Aufenthalts in der Nähwerkstatt und im Bügelraum. Personen, die nicht an der Hochschule immatrikuliert sind und Studierende, die die genannten Einweisungen nicht nachweisen können, dürfen in der Nähwerkstatt nicht arbeiten. Es besteht dann kein Versicherungsschutz.
Für die Nutzung der einzelnen Maschinen und Geräte bedarf es außerdem einer arbeitsplatzbezogenen Unterweisung über die jeweilige Funktionsweise. Die Nutzung der Maschinen ohne diese Unterweisungen ist nicht gestattet. Diese Einweisungen und Unterweisungen werden dokumentiert und mit Unterschriften bestätigt.
Die Termine für Einweisungen und Unterweisungen finden jeweils zu Beginn der Semester statt und werden hier auf der Website, an der Werkstatttür und per E-Mail bekanntgegeben.
Grundsätzlich benutzen die Studierenden ihre persönlichen Arbeitsmaterialien wie Stoffe und Nähgarn. Auch Arbeitswerkzeuge wie Scheren, Stecknadeln, Schneiderkreide etc. müssen durch die Studierenden selber bereitgestellt werden.
Die Hochschule stellt lediglich das Nähgarn für Spezialmaschinen in den Grundfarben bereit. Für die Planung des Materialbedarfes steht die Werkstattleitung zur Verfügung. Auch der Erwerb kann unterstützt werden.
Einlagen verschiedenster Qualitäten können über die Hochschule erworben werden.