Das Dekanat ist gemäß §4, Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule Hannover neben dem Fakultätsrat eines von zwei Organen jeder Fakultät. Gemäß §11, Abs. 1 der Grundordnung der Hochschule Hannover leitet das Dekanat die Fakultät. Die stimmberechtigten Mitglieder des Dekanats der Fakultät III sind – wie in §11, Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule Hannover festgelegt – der*die Dekan*in sowie die Studiendekan*innen.
Die nicht-stimmberechtigten Mitglieder des Dekanats bestehen aus Vertreter*innen der Arbeitsbereiche Geschäftsführung, Personal, Berufungen, Qualitätsmanagement, Finanzen und Internationales. Die Sitzung des Dekanats finden in der Vorlesungszeit i.d.R. dienstagvormittags statt.