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Schritt 1
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Bearbeiten Sie die Aufgaben, die im jeweiligen Studiengang gefordert sind (Mappe oder Motivationsskizze). Diese finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Studiengangs:
Visual Journalism and Documentary Photography
MODE: konzept.design.kommunikation.
Szenografie – Kostüm – Experimentelle Gestaltung
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Schritt 2
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Unter https://aufnahme.f3.hs-hannover.de finden Sie unser Onlineportal für das Aufnahmeverfahren, melden Sie sich dort für die Teilnahme am Verfahren an. Dort ist der Antrag auf Feststellung der künstlerischen Befähigung hinterlegt. Diesen schicken Sie zusammen mit Ihrem Lebenslauf per Post an die Fakultät III – Medien, Information und Design, Abteilung Design und Medien der Hochschule Hannover.
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Schritt 3
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Laden Sie nun die erstellten Arbeiten hoch. Sie können sich im Online-Portal mit Ihrer Emailadresse bis einschließlich 15.3. anmelden und Arbeiten hochladen oder löschen. Vergessen Sie nicht, das Inhaltsverzeichnis beizufügen.
Nach Durchsicht Ihres Antrags, Ihrer Mappe oder Motivationsskizze werden Sie per Post informiert, ob Sie zu unserer Eignungsprüfung im Mai zugelassen sind. Sie erhalten beiliegend eine Hausaufgabe, die Sie bis dahin bearbeiten müssen und dann mitbringen. Im Rahmen der Eignungsprüfung im Design Center, Expo Plaza 2, findet ein Kolloquium statt. Hier treffen Sie auf Mitbewerber*innen, Lehrende aus den Studiengängen (die Prüfungskommission) sowie Studierende und führen ein kurzes Kennenlerngespräch.
Sie erhalten einige Wochen nach dem Kolloquium einen Brief mit der Punktzahl, die sie im Rahmen der Aufnahmeprüfung erreicht haben. Mit der bestandenen Aufnahmeprüfung können Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium beim Service Center – Akademische Angelegenheiten der Hochschule Hannover (Achtung: Dies gilt nicht für Bewerbungen von Studieninteressierten mit ausländischen Bildungsnachweisen. Alle Fragen zur Bewerbung mit ausländischen Bildungsnachweisen richten Sie bitte an: d3-abn(at)hs-hannover.de)
Grundsätzlich bleibt eine bestandene Aufnahmeprüfung für die drei folgenden Immatrikulationstermine gültig. Der Antrag auf Feststellung der künstlerischen Befähigung kann jederzeit wiederholt gestellt werden.
Viel Erfolg!
Informationen rund um das Verfahren, Mappenberatung und Studienstart finden Sie auch unter www.designstudieren-hsh.de.
Grundsätzlich bleibt eine bestandene Aufnahmeprüfung für die drei folgenden Immatrikulationstermine gültig. Der Antrag auf Zulassung zur künstlerischen Aufnahmeprüfung kann jederzeit wiederholt gestellt werden.
Für die Bewerbung um einen Studienplatz in der Abteilung Design und Medien benötigen Sie:
- das Abitur oder die Fachhochschulreife und
- den Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung. Der Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung wird nach erfolgreichem Abschluss einer durch die Abteilung Design und Medien durchgeführten künstlerischen Aufnahmeprüfung erstellt. In Ausnahmefällen, das heißt bei einer überragenden künstlerischen Befähigung kann diese allein (ohne Voraussetzung 1.) zum Zugang berechtigen.
- Ein sechswöchiges Zugangspraktikum für die Studiengänge Szenografie-Kostüm, Innenarchitektur, MODE:konzept.design.kommunikation. sowie Produktdesign.
- Von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen (auch solchen aus EU-Ländern) sind darüber hinaus besondere Regeln zu beachten, über die Sie sich hier informieren können:
Informationen für Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen/ Bewerbungsverfahren für das Studienkolleg und Uni Assist
Kontakt: d3-abn(at)hs-hannover.de
Alle Bachelor-Studiengänge der Abteilung Design und Medien starten ausschließlich zum Wintersemester. Für die Zulassung zum Studium ist unter anderem die besondere künstlerische Befähigung notwendig, welche in einer künstlerischen Aufnahmeprüfung nachgewiesen wird. Diese findet einmal jährlich im Mai statt.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig vor der Bewerbung an einer Mappen-/Studienberatung teilzunehmen
Inhalt und Ausrichtung der Arbeitsproben sind abhängig von der gewählten Studienrichtung, informieren Sie sich hierzu bitte direkt bei dem jeweiligen Studiengang.
Ihre Arbeitsproben reichen Sie nach Möglichkeit bitte digital ein.
Sollten Sie eine analoge Mappen-Abgabe bevorzugen (wünschen), teilen Sie uns das bitte unter folgender Adresse mit:info(at)designstudieren-hsh.de und beachten Sie bitte, dass das Format A2 nicht überschritten wird. Dokumentieren Sie dann große und dreidimensionale Arbeiten in Form von Fotos und reichen Sie keine digitalen Datenträger zusätzlich ein.
Zulassungsvoraussetzungen sind die formalen Kriterien, die zur Zulassung für einen konkreten Studiengang erfüllt werden müssen. Gemäß § 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule nachgewiesen durch:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- die allgemeine Fachhochschulreife (FOS-Abschluss oder die Zulassung zum Abitur plus ein Jahr Praktikum oder die Versetzung nach Klasse
- 12 plus eine mindestens zweijährige Berufsausbildung)die Immaturenprüfung oder eine vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (etwa durch eine Meisterprüfung oder den abgeschlossenen Bildungsgang „staatlich geprüfte/r Techniker/in“ oder „staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in“).
Eine ausführliche Übersicht, welche schulischen und beruflichen Qualifikationen zur Hochschulreife führen, finden Sie auf den Seiten der „Allgemeinen Studienberatung“ der Hochschule Hannover und den Seiten der Studienberatung in Niedersachsen.
Allgemeine Studienberatung, Servicecenter Beratung
Kontakt: beratung(at)hs-hannover.de