Angewandte Informatik (MIN)

Anwendungsorientiert und wissenschaftlich fundiert

Der viersemestrige Master-Studiengang "Angewandte Informatik" dient der berufsbezogenen Ergänzung und Vertiefung von Fachkenntnissen, die für eine leitende Funktion in einem Unternehmen und im öffentlichen Dienst oder für eine Forschungstätigkeit qualifizieren. Der Master-Abschluss eröffnet den Zugang zum höheren öffentlichen Dienst und zur Promotion an einer Universität.

Bewerbungen erfolgen über ein Verfahren der Hochschule Hannover.

Information for International Students

The master's programme in Computer Science is generally taught in German. Only selected modules are available in English for short-term exchange students. For admission as a regular degree-seeking student, a DSH 2 certificate (or equivalent) is required. Please refer to the following pages for further information.

Information for international students at Hochschule Hannover (including language requirements and application process)

Information for exchange students at Faculty IV (including contact information)

Courses offered in English at Faculty IV

 

Kurzübersicht

  • Abschluss

    Master of Science (M.Sc.)

  • Studienbeginn

    Sommer- und Wintersemester

  • Fächergruppe
    Informatik, MINT
  • Studienform

    Voll- und Teilzeit

  • Zulassungsmodus

    örtlich zulassungs­beschränkt

  • Interessensgebiet
    Informatik, Mathematik, Medien, MINT, Technik, Information
  • Regelstudienzeit

    4 Semester

  • Bewerbungsschluss

    15.07. für das Wintersemester, 15.01. (ausschließlich für frei gebliebene Nachrückplätze) im Sommersemester

  • Vertiefungen / Studienschwerpunkte

    2 von 4: IT-Sicherheit, Komplexe Softwaresysteme, Computergrafik, Data Science

     

  • Vorpraktikum

    Nein

Studienschwerpunkte

  • Computergrafik

    Der Schwerpunkt "Computergrafik" beschäftigt sich mit den Themenfeldern 3D-Echtzeit-Computergrafik (Real-Time Rendering), geometrische Modellierung, Computer Vision (Bildverarbeitung) sowie wissenschaftliche Visualisierung. Es werden grundlegende Methoden und Algorithmen vermittelt (u.a. Beleuchtungsmodelle, virtuelle Kamera, Freiformflächen, Mustererkennung), die von den Studierenden unter Nutzung leistungsfähiger Grafikhardware und aktueller Softwarebibliotheken in anspruchsvollen Projekten eingesetzt werden. Anwendungen der Computergrafik finden sich z.B. in technischen Prüfsystemen, Zugangskontrollsystemen, 3D-Navigationssystemen, Computerspielen und in der CAD/CAM-basierten Produktentwicklung.

  • IT-Sicherheit

    Gegenstand des Schwerpunkts "IT-Sicherheit" ist die Herausforderung, die immer komplexeren modernen IT-Systeme vor der zunehmenden Bedrohung durch böswillige Angreifer zu schützen und dabei doch effizient und benutzbar zu halten - auf allen Ebenen vom Netzwerk über das Rechnersystem bis zur Software-Anwendung. Die Studierenden erlernen dazu die theoretischen Grundlagen und die aktuellen Methoden der IT-Sicherheit. Dazu zählen u.a. kryptographisch Techniken wie Verschlüsselung und digitale Signaturen, Netzwerksicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Systemsicherheitsmaßnahmen wie Authentisierung und Autorisierung, und Maßnahmen zur Entwicklung sicherer Software.

  • Data Science

    Der Schwerpunkt "Data Science" beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten der Verwaltung und Analyse von Daten. Inhalte im Bereich der Verwaltung sind vertiefte Kenntnisse in der Datenmodellierung und nicht-relationale Ansätze zur Speicherung von Daten. Dabei werden z. B. NoSQL-Datenbanksysteme, Data Warehouses, verteilte relationale DBMS, Cloud Computing oder die Verwaltung von Geo-Daten besprochen. Ein weiteres Thema sind Architekturen und Algorithmen, um hohe Skalierbarkeit und Verfügbarkeit durch Verteilung und Parallelisierung der Datenbanksysteme zu erreichen, z. B. für Big Data Anwendungen. Im Bereich der Datenanalyse werden verschiedene Ansätze des maschinellen Lernens und des Data Minings besprochen, mit einem besonderen Fokus auf neuronalen Netzen und Deep Learning.

  • Komplexe Softwaresysteme

    Der Schwerpunkt "Komplexe Softwaresysteme" beschäftigt sich mit der professionellen Entwicklung umfangreicher und komplexer Softwaresysteme. Die Studierenden lernen dabei aktuelle Konzepte, Prinzipien, Methoden und Prozesse der Softwareentwicklung kennen. Die Themen dieses Schwerpunkts umfassen beispielsweise verschiedene Sprachparadigmen, Testmethoden, Entwurfsmuster und verteilte Softwarearchitekturen. Darüber hinaus werden neue Ansätze in der Softwareentwicklung, u.a Agile Methoden, Domain-Specific Languages, Complex Event Processing, Cloud-Computing, Mobile Computing, sowie Verfahren und Methoden aus dem Bereich Intelligente Systeme vorgestellt.

Das ist drin

Der Master-Studiengang ist die konsekutive Fortsetzung des gleichnamigen Bachelor-Studiengangs. Im Vordergrund des Master-Programms stehen daher vertiefende Lehrveranstaltungen in theoretischen wie auch in anwendungsorientierten Fächern der Informatik. Mit der Ausgestaltung des Master-Studienangebots werden zwei Ziele verfolgt – Spezialisierung und regionale Verbundenheit. Die Spezialisierung wird durch die Einrichtung von Vertiefungsrichtungen gefördert, welche im Informatikumfeld besonders stark nachgefragt sind.

Zur individuellen Spezialisierung können die Studierenden derzeit aus vier zukunftsweisenden Schwerpunkten zwei nach ihren Neigungen auswählen: Computergrafik, IT-Sicherheit, Data Science und Komplexe Softwaresysteme. Zur Sicherung einer breiten Ausbildung müssen dazu noch zwei beliebige Module aus den nicht gewählten Schwerpunkten belegt werden. Zahlreiche positive Stellungnahmen von regionalen und nationalen Wirtschaftsunternehmen haben ergeben, dass für diese Vertiefungsrichtungen sowohl aktuell als auch zukünftig ein hohes Potential an qualifizierten Arbeitsplätzen existiert – sowohl im Großraum Hannover als auch bundesweit.

Für Studierende in Vollzeit bei Studienbeginn zum Wintersemester wird der dargestellte Studienablauf empfohlen. Bei Studienbeginn zum Sommersemester wird eine Beratung empfohlen, weil dann dieser Ablauf so nicht möglich ist.

Das schriftliche Lehrmaterial ist in vielen Modulen in englischer Sprache formuliert. Die Vortragssprache ist in der Regel Deutsch. Einzelne Module werden fallweise für Austauschstudierende in Englisch angeboten, in denen sich Studierende dennoch auf Deutsch beteiligen und Prüfungen auf Deutsch ablegen können.

Warum bei uns? Darum!

  • Unsere Professoren und Professorinnen sind nicht nur Wissenschaftler, sondern haben früher selbst in Firmen gearbeitet. Sie kennen die IT-Branche und die IT-Forschung gleichermaßen.
  • Wir lehren nicht nur mit Vorlesungen, sondern Sie üben wissenschaftliche Methoden gemeinsam mit den Professoren in Seminaren und Übungen.
  • Ins Masterstudium sind mit Firmen- und Forschungsvorhaben assoziierte Projekte integriert.
  • Erkenntnisse aus von unseren Professoren geleiteten Forschungsvorhaben fließen in unsere Lehrveranstaltungen ein.
  • Studierenden bietet sich die Gelegenheit, an hochaktuellen Fragestellungen mitzuarbeiten.
  • Viele unserer Absolventen arbeiten heute in fachlich anspruchsvoller oder führender Position in der IT-Industrie. Nicht wenige schlagen die wissenschaftliche Laufbahn mit einer anschließenden Promotion ein.
  • Es besteht die Möglichkeit, einen Master-Doppelabschluss mit der folgenden Partnerhochschule zu erwerben:
    • Hiroshima City University, Japan

Studienziele

Der anwendungsorientierte Master-Studiengang "Angewandte Informatik" will seine Absolventinnen und Absolventen befähigen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse bei schwierigen und komplexen Problemstellungen sowohl in der Praxis als auch in der Forschung einzusetzen. Der Master-Studiengang soll dabei vor allem für folgende Aufgaben qualifizieren:

  • Führungsaufgaben in der Informationstechnologie,
  • Tätigkeiten in der Informatikforschung sowie
  • Aufgaben im höheren Dienst in einer Berufslaufbahn im öffentlichen Dienst.

Studienvoraussetzungen

Für den Zugang zum Master-Studiengang Angewandte Informatik müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einschlägiger erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, z.B. Bachelor oder Diplom, in einem Informatikstudiengang oder einem fachlich eng verwandten Studiengang mit einem Informatikanteil von mindestens 65 Prozent,
  • Nachweis besonderer Motivation.

Die genauen Zugangsvoraussetzungen sind der Zulassungsordnung, § 2, zu entnehmen (siehe unten unter "Weitere Informationen").

Gemäß der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Fassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes gibt es keine feste Grenznote für den Zugang zum Master-Studiengang mehr. Die entsprechenden Regelungen zur bisherigen Grenznote 2,5 bzw. 2,8 in § 2 Abs. 3,4 der Zulassungsordnung finden daher keine Anwendung. Die Mindestzahl von 150 Leistungspunkten in § 2 Abs. 3 gilt jedoch weiterhin.

Die Zulassung erfolgt nach dem Ortsvergabeverfahren. Ein Studienbeginn ist grundsätzlich zum Wintersemester möglich; Bewerbungsschluss ist der 15. Juli  (in 2020 bis zum 20.8.). Sofern im Wintersemester nicht alle Studienplätze vergeben werden, ist auch ein Studienbeginn im darauf folgenden Sommersemester möglich; Bewerbungsschluss dafür ist der 15. Januar. Für Bewerbungen mit ausländischen Bildungsnachweisen gelten gesonderte Bewerbungsfristen.

Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor-Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Als Nachweis ist ein DSH-2-Zertifikat (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) oder ein gleichwertiges Zertifikat erforderlich. Studieninteressierte mit ausländischen Bildungsnachweisen finden hier weitere Informationen (Link).

Bewerbungsverfahren

Der Bewerbung sind gemäß der Zulassungsordnung, § 3 Abs. 2, folgende Unterlagen beizufügen:

  • Abschlusszeugnis des Bachelor- oder Diplomstudiengangs (oder eine Bescheinigung über die bisher erbrachten Leistungen inklusive Durchschnittsnote),
  • Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben nach § 2 Abs. 5,
  • ggf. Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse nach § 2 Abs. 6.

Weitere Informationen