Hilfestellung bei und Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Studierende, die an einer ERASMUS-Partnerhochschule studieren, und Free Mover
Die Hochschule ist bestrebt die erworbenen Credits anzuerkennen. Welche Leistungem, die Sie während ihres Auslandssemesters erbringen, im einzelnen anerkannt werden, wird im Vorfeld über die Erstellung des Learning Agreements mit dem International Coordinator Ihrer Abteilung geklärt. Nach Abschluss des Auslandssemesters ist zur Anerkennung der erfolgreich abgelegten Prüfungen zusätzlich eine Abschrift der erreichten Zensuren nötig, die im sogenannten Transcript of Records erfasst werden.
Für vor Ort aktualisierte Learning Agreements (Changes) gilt, dass sie spätestens vier Wochen nach Antritt des Auslandsaufenthalts im International Office vorliegen müssen.
Studierende, die an einer anderen Hochschule innerhalb oder außerhalb Europas studieren
Es gilt generell, dass die Anerkennung mit dem TIP bzw. dem International Coordinator an der Heimathochschule eigenverantwortlich und im Voraus geklärt werden muss. Reichen Sie dazu eine möglichst detaillierte Beschreibung der Lehrveranstaltung an der Gasthochschule beim TIP oder jeweiligen International Coordinator ein. Entscheidend ist, wie gut die Inhalte der im Ausland belegten Module mit denen im Inland übereinstimmen.
Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Eine Anerkennung der an der ausländischen Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen ist für die Studiengänge BBA, BIS und BIN/MIN/MDI möglich. Zu den Details informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen International Coordinator oder im TIP.
Anerkennung des Auslandssemesters als 1. Praxisphase
Eine Anerkennung des Auslandssemesters als 1. Praxisphase ist für den Studiengang BBA möglich.
Zu den Details informieren Sie sich bitte bei dem für Sie zuständigen International Coordinator oder im TIP.
Anerkennung von Auslandspraktika
Bei der Anerkennung eines im Ausland abgeleisteten Pflichtpraktikums findet das gleiche Verfahren Anwendung wie bei einem in Deutschland absolvierten Pflichtpraktikum.
Formulare und weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich.