Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat ist die Interessenvertretung der Studierenden einer Fakultät oder eines Fachbereichs. Die Fachschaftsräte mit ihren Referentinnen und Referenten sind vollziehende Organe auf Fakultätsebene. Aus allen Fachschaftsräten eines Standorts der Hochschule Hannover bildet sich ein fünfköpfiger Studierendenrat (StuR). Dieser koordiniert die Aufgaben für die jeweiligen Standorte.

 

 

Wir sind der FSR-E der Fachschaftsrat für Elektro- und Informationstechnik

Der Fachschaftsrat hat die Aufgabe die Interessen der Studierenden der jeweiligen Fakultät zu vertreten. Wir sind also zuständig für alle Studierende der Fakultät 1 der Hochschule Hannover.

Dafür sind wir unter anderem in hochschulpolitischen Gremien vertreten, helfen euch im Studienalltag und organisieren mit anderen Fachschaften und dem AStA Events für Euch. 

Wir sind eure Ansprechpartner:innen bei Fragen und Anliegen rund ums Studierendenleben.

Insgesamt sind wir eine Gruppe aus fünf Gewählten und vielen tatkräftigen Supportern.



Rechtsquellen

NHG § 20
Studierendenschaft

(1) 1Die Studierenden wirken an der Selbstverwaltung der Hochschule, insbesondere in den Ständigen Kommissionen für Lehre und Studium, mit. Sie bilden die Studierendenschaft. 2Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht der Selbstverwaltung. 3Sie hat insbesondere die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen. 4Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. 5In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr.

(2) 1Aufgaben, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Organe der Studierendenschaft und ihrer Gliederungen regelt die Organisationssatzung der Studierendenschaft. 2Das Wahlrecht zu den Organen der Studierendenschaft wird in freier, gleicher und geheimer Wahl ausgeübt. 3Das Nähere regelt die der Studierendenschaft.