Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, studieren im normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Sie erbringen nur die Hälfte der Prüfungen, die ein Vollzeitstudium verlangt. Mit dem Teilzeitstudium ist eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit möglich.
Teilzeitstudierende können je Semester höchstens die Hälfte der Leistungspunkte erwerben, die in der Prüfungsordnung vorgesehen sind. Wenn mehr als die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Credits erworben werden, wird man automatisch wieder zum Studierenden mit Vollzeitstudium.
Ein Teilzeitstudium ist bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit-Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für BAföG (der Leistungsanspruch entfällt), Kindergeld und Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.