Das Dekanat leitet die Fakultät und setzt die Entscheidungen des Fakultätsrates um. Dem Dekanat gehören die Dekanin oder der Dekan, mindestens eine Studiendekanin oder ein Studiendekan und, soweit die Grundordnung dies vorsieht, weitere Mitglieder an.
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sind das Geschäftszimmer, die Fakultätsreferentin und der Dekanatsassistent Teil der Dekanates. Die Aufgabenbereiche umfassen Lehrplanung und -organisation, Berufungsangelegenheiten, Personal, allgemeine Studienberatung und Geschäftsführung der Fakultät.