19.04.2021

Aktuelles zur Corona-Pandemie, 19.04.21

Liebe Studierende, liebe Lehrende, liebe Mitarbeitende, aufgrund der noch offenen Beschlusslage hinsichtlich der Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die im Januar und Februar kommunizierten Maßnahmen bis auf Weiteres verlängert.

Es gelten weiterhin die Stufe 4 des Stufenplans und die Regeln nach der aktuellen Version des Hygienekonzepts. Über zusätzliche Maßnahmen möchten wir Sie nachfolgend informieren.

Arbeitsplätze im Studierendenzentrum und der Zentralbibliothek
Als Pilotprojekt des Servicezentrums Beratung öffnen am Campus Linden für zunächst zwei Wochen 14 Lernräume für Einzelpersonen. In der Zentralbibliothek stehen weiterhin zehn Arbeitsplätze zur Verfügung. Um einen Arbeitsplatz zu erhalten, muss das digitale Buchungssystem der HsH genutzt werden: Studierendenzentrum oder Bibliothek. Um die Buchungssysteme nutzen zu können, muss eine Verbindung mit dem VPN Client vorhanden sein.
Ein Arbeitsplatz kann zwischen zwei Stunden bis zu einem Tag gebucht werden. Nach erfolgreicher Buchung erhalten die Studierenden bei den Pförtner*innen am Haupteingang des Hauptgebäudes am Campus Linden eine Schlüsselkarte ausgehändigt, um den Lernraum im Studierendenzentrum betreten zu können. Aus Gründen des Infektionsschutzes können die Räume jeweils nur von einer Person genutzt werden, weshalb leider keine Paar- und Gruppenarbeiten möglich sind.
Um dieses Pilotprojekt unter Corona-konformen Bedingungen umsetzen zu können, ist die Einhaltung der üblichen Hygienevorschriften besonders wichtig. Auf dem Gelände der HsH ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske verpflichtend. Am jeweiligen Einzelarbeitsplatz (im Studierendenzentrum) selbst besteht keine Maskenpflicht. Die Handdesinfektion sowie die Desinfektion der Arbeitsoberflächen vor und nach der Nutzung ist ebenfalls verpflichtend. Zudem müssen die Räume regelmäßig gelüftet werden.
Die Öffnungszeiten der Lernräume sind analog zu den Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag bis Freitag: 9-16 Uhr, Donnerstag: 9-18 Uhr. Beim Betreten der HsH müssen die Studierenden ein Formular vorlegen, in dem sie bestätigen, dass sie einen negativen Corona-Test in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei ärztlichem Personal durchgeführt haben. Das Testergebnis darf nicht älter als zwölf Stunden sein. Selbst durchgeführte Laientests werden für den Zugang nicht akzeptiert.
Alle weiteren Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Buchungssystems.

Pilotprojekte für Lehrveranstaltungen in Präsenz
Lehrveranstaltungen werden aktuell nur online angeboten. Mit dem Ziel, Studierenden die Teilnahme an notwendigen, nicht online durchführbaren Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, werden aktuell in einzelnen Fakultäten Pilotprojekte durchgeführt. Für die Teilnahme an diesen ausgewählten Präsenzlehrveranstaltungen ist neben der Einhaltung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen ein tagesaktuell negativer Schnell- bzw. Selbsttest (Studierende und Lehrpersonal) erforderlich. Der Nachweis des negativen Testergebnisses darf zum Zeitpunkt des Aufenthalts in der HsH nicht älter als zwölf Stunden sein.
Welche Lehrveranstaltungen von den Fakultäten im Rahmen des Pilotprojektes angeboten werden und welche Testvoraussetzungen für die Teilnahme an den einzelnen Präsenzlehrveranstaltungen gelten, wird von den Fakultäten direkt mitgeteilt.
Für die Teilnahme der Studierenden ist neben dem negativen Testergebnis, das als Anhang beigefügte Formular „Eigenerklärung Schnelltest“ ausgefüllt und unterzeichnet erforderlich.
Studierende, die Lehrveranstaltungen der Pilotphase besuchen, müssen sich mit ihrem Studierendenausweis bei den Pförtner*innen ausweisen. Die detaillierten Informationen zum Ablauf erhalten Sie direkt von Ihrer Fakultät.

QR-Code Tracing
Mit QRtravel führt die HsH ab sofort eine digitale Unterstützung der Kontaktverfolgung in den Gebäuden für Studierende und Gäste ein. Eine Vielzahl von Räumen wurde zu diesem Zweck mit einem QR-Code am Türschild ausgestattet. Dieser QR-Code kann mit einem mobilen Endgerät gescannt werden und führt zur Webapplikation QRtravel. Dort können die nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens für die Kontaktverfolgung erforderlichen Daten eingegeben werden. Die Daten können bei der ersten Nutzung auf dem mobilen Endgerät im Browser gespeichert werden. Danach ist ein komfortables Ein- und Ausbuchen aus dem jeweiligen Raum möglich. In allen Gebäuden der HsH wird die Handhabung des Systems auf Plakaten erklärt. Eine gesonderte App ist für das System nicht erforderlich. Das System wird von der Hochschul-IT betrieben. Die Daten werden im Infektionsfall auf Anforderung vom Infektionsschutzteam an das Gesundheitsamt übermittelt. Die Datenschutzinformationen sind online verfügbar.
Für die Bediensteten erfolgt eine Kontaktverfolgung im Rahmen der Selbstdokumentation (z.B. mit Hilfe der Corona-Warn-App).

Schnelltests für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Nutzung von Lernräumen
Schnelltests, sog. Bürgertests, werden mittlerweile flächendeckend von Testzenten, Ärzten, Apotheken, etc. angeboten. Mindestens ein Schnelltest (Bürgertest) kann wöchentlich kostenlos in Anspruch genommen werden. In einigen Testeinrichtungen können aber auch mehrmals wöchentlich kostenlose Schnelltests durchgeführt werden.
Hinweise zu Schnelltests

  • Bitte prüfen Sie sorgfältig die Geschäftsbedingungen der Testeinrichtungen, um zu verhindern, dass später Kosten für zusätzliche Schnelltests in Rechnung gestellt werden.
  • Die Pflicht zur Testung entfällt, wenn die Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen oder die Nutzenden von Lernräumen über eine den Anforderungen des § 22 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsprechende Impfdokumentation über eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfügen.

Weitere Informationen und Hinweise zur Testung auf das Coronavirus erhalten Sie online beim Land Niedersachsen.

Weiterhin bestehender Personalbedarf zur Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
Rund 500 Landesbedienstete sind aktuell in ganz Niedersachsen im Einsatz, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Darunter waren und sind auch Kolleg*innen der HsH – hierfür ein herzlicher Dank!
Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung der Infektionszahlen steigen auch die Anforderungen in den Gesundheitsämter und es zeichnet sich ab, dass mit dem derzeitigen Personalbestand im Pool 2 (der sogenannte Bereitschaftspool) die notwendige Unterstützung des ÖGD nicht sichergestellt werden kann.
Das Kompetenzzentrum Großschadenslage (KomZ) bittet daher noch einmal eindringlich darum, dass aus allen Ressorts der Landesverwaltung weiterer Personen für den Bereitschaftspool gemeldet werden, auf den die Gesundheitsämter dann kurzfristig zugreifen können. Beschäftigte im ÖGD werden der nunmehr geöffneten Impfpriorität 2 zugeordnet, auch dann, wenn es sich um einen zeitlich begrenzten Einsatz handelt. Als Voraussetzung gilt die Präsenz im Gesundheitsamt und eine Mindestdauer des Einsatzes von zwei Monaten.
Für die Meldung für den Bereitschaftspool gilt weiterhin:

  • Es besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit dem Land Niedersachsen, vertreten durch die Hochschule Hannover, das mindestens 50% einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.
  • Der Einsatz im ÖGD muss mit mindestens 0,5 VZÄ möglich sein, von den Gesundheitsämtern werden regelmäßig höhere Arbeitszeitanteile gewünscht.
  • Der Einsatz soll innerhalb von drei Tagen nach Abruf aus dem Bereitschaftspool möglich sein und mindestens für 8-12 Wochen erfolgen können, idealerweise bis zum 30. Juni 2021
  • Homeoffice ist größtenteils nicht möglich.
  • Grundlegende PC-Kenntnisse müssen vorhanden sein.

Zentrale Ansprechperson der HsH ist Isabel Kassel. Sie koordiniert die Meldungen an das KomZ und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung unter der telefonischen Durchwahl -7266 oder per E-Mail.

 

Alle Maßnahmen dienen dem Zweck, in dieser schwierigen Situation alle Hochschulangehörigen zu schützen und die bestmöglichen Lösungen für alle Beteiligten anzubieten.
Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen und um verantwortungsbewusstes, individuelles Handeln im Sinne der Infektionseindämmung. Sie erhalten wie gewohnt regelmäßig neue Informationen über die Website und per E-Mail. Bitte prüfen Sie diese Kanäle regelmäßig. Für Rückfragen steht Ihnen zudem weiterhin unsere Funktionsadresse infektionsschutz(at)hs-hannover.de zur Verfügung.
Auf der Webseite finden Sie alle Informationen der HsH gesammelt unter https://hs-h.de/corona. Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dort finden Sie auch das Hygienekonzept der HsH, das Anwesenheitsformular sowie FAQs.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hochschulpräsidium